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Zitieren als:
, Bescheid vom 01.12.2008 - 5285312-438 - asyl.net: M16166
https://www.asyl.net/rsdb/M16166
Leitsatz:

Flüchtlingsanerkennung eines Christen aus dem Irak.

Schlagwörter: Irak, Christen, Asylfolgeverfahren
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

[...]

Am 31.10.2007 stellte der Antragsteller persönlich bei der Außenstelle Oldenburg einen Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeantrag), der auf § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beschränkt wurde. Zur Begründung wurde vom Bevollmächtigten im Schreiben vom 24.10.2007 im Wesentlichen vorgetragen, dass der Antragsteller bereits im Asylerstverfahren darauf hingewiesen habe, der christlichen Religion anzugehören. Der Antragsteller habe erst vor wenigen Wochen erfahren, dass die Möglichkeit bestehe, die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens zu beantragen.

Zum Verfahren wurde die Taufurkunde, ausgestellt vom Patriarchalvikariat der Syrisch-Orthodoxen Erzdiözese in Deutschland, im Original eingereicht. Hiernach sei der Antragsteller am 15.08.1974 in Alkousch/Irak getauft worden. Weiterhin wurde ein Schreiben des Dekans ... der syrisch-orthodoxen Kirche von Antiochien in Hamburg und Norddeutschland vom 23.10.2007 vorgelegt, in dem es im Wesentlichen heißt, dass der Antragsteller in Alkousch/Irak geboren worden sei, Mitglied der Kirche und assyrisch-orthodoxer Christ sei. [...]

Auf Grund des von ihm geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass der Antragsteller im Falle einer Rückkehr nach Irak zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt sein würde. [...]