VG Wiesbaden

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Zitieren als:
VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 05.01.2010 - 1 K 1050/09.WI.A - asyl.net: M16463
https://www.asyl.net/rsdb/M16463
Leitsatz:

Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG, da die erforderliche medizinische Behandlung im Kosovo nicht erreichbar ist (Nierentransplantation). Mit Darstellung des Gesundheitssystems.

Schlagwörter: Kosovo, medizinische Versorgung, Abschiebungsverbot, offensichtlich unbegründet, Nierenerkrankung, Nierentransplantation
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Auszüge:

[...]

Das Gericht ist aufgrund der vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen und den vorliegenden Erkenntnissen zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger unter einer extrem schweren Nierenerkrankung leidet, die eine Nierentransplantation erforderlich macht und der Kläger die erforderliche Behandlung nicht in seiner Heimat erlangen kann. Daher würde eine erzwungene Rückkehr in seine Heimat für ihn eine erhebliche und konkrete Lebensgefahr bedeuten.

Die ärztlichen Bescheinigungen insbesondere der Internistischen Schwerpunktpraxis in Flörsheim belegen die schwere Nierenerkrankung des Klägers, der ohnehin nur noch eine Niere hat. Die Bescheinigungen belegen auch, dass der Kläger an der Universitätsklinik in Mainz für eine Nierentransplantation angemeldet ist. Weiter wird darin bestätigt, dass die Nierenerkrankung ohne angemessene weitere Behandlung lebensbedrohlich ist.

Zwar ist nach den vorliegenden Erkenntnissen (Auswärtiges Amt, Lagebericht zur Republik Kosovo vom 19.10.2009) die Behandlung von Nierenerkrankungen im Kosovo insbesondere durch Dialyse möglich, wenn auch die Kapazitäten knapp sind. Jedoch wird auch berichtet, dass die Sterbequote bei Dialysepatienten trotz des guten Fachwissens des mit Dialyse befassten medizinischen Personals und der qualitativ hochwertigen Geräte bei 13 % liegt, was weit über der in westeuropäischen Staaten geltenden Quote von 10 % liege. Weiterhin wird berichtet, dass die Begleitmedikamente wie z.B. gegen Herzerkrankungen und Anämie, die in westeuropäischen Staaten zum Standard zählen, wegen der knappen Haushaltslage im öffentlichen Gesundheitssystem nicht zur Verfügung gestellt werden können, da die Kosten hierfür sich auf 300,00 € monatlich belaufen. Eine Nierentransplantation ist im Kosovo nicht möglich. [...]