Vorläufige Aussetzung einer Dublin-Überstellung nach Griechenland (ständige Rechtsprechung der Kammer).
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Der aus dem Tenor zu 1. ersichtliche, sinngemäß gestellte Eilantrag ist zulässig und begründet. Der Antragsteller hat einen Anordnungsanspruch darauf, vorläufig nicht nach Griechenland abgeschoben zu werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die der Antragsgegnerin bekannte, ständige Rechtsprechung der Kammer Bezug genommen (zuletzt VG Schwerin, Beschlüsse vom 25.01.2010, 5 B 1250/09 As und 5 B 1281/09 As). [...]