VG Hamburg

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Zitieren als:
VG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 10 AE 10/10 - asyl.net: M17764
https://www.asyl.net/rsdb/M17764
Leitsatz:

Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Dublin-Überstellung nach Griechenland.

Schlagwörter: Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland, einstweilige Anordnung
Normen: AsylVfG § 27a, AsylVfG § 34a Abs. 2, VwGO § 123
Auszüge:

[...]

2. Dem Erlass der so verstandenen einstweiligen Anordnung steht § 34 Abs. 2 AsylVfG nicht entgegen. Das Gericht folgt insoweit der Auffassung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 19.11.2009, 13 MC 166/09), die sich an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 08.09.2009, 2 BvQ 56/09; zuletzt Beschl. v. 22.12.2009, 2 BvR 2879/09) orientiert (vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 07.10.2009, 8 B 1433/09.A) – alle in JURIS.

3. Der Antrag ist auch begründet. Die vorzunehmende Interessenabwägung wird auch in materieller Hinsicht durch die Bewertung des Bundesverfassungsgerichts in seinen genannten Entscheidungen vom 08.09. und 22.12.2009 (a.a.O.) vorgezeichnet, in denen das Verfassungsgericht ausdrücklich auf die den Asylantragstellern drohenden Nachteile infolge einer Abschiebung nach Griechenland hingewiesen und eine Vollziehung der Abschiebung vorläufig untersagt hat. Das Gericht sieht in Anbetracht der Aktualität der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen keinen Anlass, darüber hinaus noch weitere Erwägungen zu der Frage der der Antragstellerin individuell drohenden Nachteile infolge einer Rücküberstellung anzustellen. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sich die Situation der Antragstellerin in Griechenland besser darstellen würde als die Situation der Asylbewerber in den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen. [...]