Stattgabe der Berufung:
Anspruch der Klägerin aus § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG auf Einbürgerung. Die Identität des Einbürgerungsbewerbers ist keine Voraussetzung für die Einbürgerung.
Das Urteil wurde aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 01.09.2011 - 5 C 27.10 – asyl.net: M19227.
Das Urteil wurde aufgehoben durch Urteil des BVerwG vom 01.09.2011 - 5 C 27.10 – asyl.net: M19227.