Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG für Kosovo-Albanerin aus dem serbischen Teil Mitrovicas: verwitwete, kranke Antragstellerin, die im Kosovo keinen intakten Familienverband mehr hat.
[...]
Es liegt jedoch ein Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bezüglich Kosovo vor.
Von einer Abschiebung soll gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG abgesehen werden, wenn der Ausländerin eine erhebliche individuelle und konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht.
Für die verwitwete Antragstellerin, die im Kosovo nicht auf einen intakten Familienverband zurückgreifen kann, besteht im hier vorliegenden Einzelfall auf Grund der extremen individuellen Lebenssituation und unter Berücksichtigung der geltend gemachten medizinischen Belange alsbald bei Rückkehr in den Kosovo eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG. [...]