VG München

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Zitieren als:
VG München, Beschluss vom 20.01.2011 - M 4 K 09.50617 - asyl.net: M18124
https://www.asyl.net/rsdb/M18124
Leitsatz:

Die 4. Kammer des VG München verneint, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Europäischen Zentrums für kurdische Studien vom 17.02.2010, inzwischen in ständiger Rechtsprechung eine Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak.

Schlagwörter: Flüchtlingsanerkennung, Irak, Zentralirak, Gruppenverfolgung, Yeziden, Prozesskostenhilfe
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

[...]

Dem Kläger war Prozesskostenhilfe zu gewähren und sein Bevollmächtigter beizuordnen, weil die Erfolgsaussichten der Klage im Hinblick auf die inmitten stehende Gruppenverfolgung von Jesiden im Zentral-Irak im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife (hier: Vollständigkeit der Unterlagen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe am 13. Januar 2010) als offen bezeichnet werden mussten (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114,121 ZPO).

Die Kammer verneint zwar inzwischen in ständiger Rechtsprechung aufgrund zwischenzeitlich eingegangener Erkenntnismittel (insbesondere des Gutachtens des Europäischen Zentrums für Kurdische Studien vom 17. Februar 2010) eine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak. Diese Entwicklung bleibt im vorliegenden Fall jedoch außer Betracht, da sie erst nach dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife eingetreten ist. [...]