Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG wegen Verfolgungsgefahr für Transsexuellen in Venezuela.
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Gemäß richterlicher Verfügung vom 04.07.2008 (Az.: 9 A 227/07) wurde ein Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 02.07.2008 bzw. der Botschaft Caracas vom 01.07.2008 zur Situation Transsexueller venezolanischer Staatsangehörigkeit in Venezuela mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.
Aus dem Botschaftsschreiben folgt u.a., dass die Menschenrechtssituation in Venezuela insgesamt nicht befriedigend sei. Urheber von Menschenrechtsverletzungen seitens des Staates seien überwiegend Angehörige der Sicherheitskräfte, vor allem Polizisten und Angehörige der Nationalgarde. Militär und Polizei verhielten sich bei allgemeinen Kontrollen und Razzien teilweise willkürlich und unberechenbar. Opfer zeigten Übergriffe aus Angst vor Repressalien in der Regel nicht an. Neben den Gefahren, die sich aus der angespannten Sicherheitslage allgemein ergäben, seien Transsexuelle nach den Erkenntnissen der Botschaft zusätzlichen Gefahren ausgesetzt. Insgesamt sei die venezolanische Gesellschaft von einer Einstellung geprägt, die gemeinhin als "machismo" bezeichnet werde. Bestimmte Personengruppen müssten mit Diskriminierung, Beschimpfungen und tätlichen Angriffen rechnen. Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien berichteten übereinstimmend, dass Transsexuelle besonders häufig Opfer von gewaltsamen Übergriffen seitens der Polizei würden. Diejenigen Personen, die sich auf der Straße prostituierten, würden oftmals von Polizisten verprügelt, in Einzelfällen auch vergewaltigt. Die Nichtregierungsorganisationen berichteten übereinstimmend, dass die Situation in Caracas besonders gefährlich sei, dass sie aber immer wieder Berichte aus anderen Städten und Dörfer des Landes erhielten, die Übergriffe auf Transsexuelle dokumentierten. Die Recherche habe keine Hinweise darauf ergeben, dass die Regierung oder einzelne Behördenleiter Übergriffe seitens der Sicherheitskräfte angeordnet hätten. Allerdings gebe es einzelne Hinweise darauf, dass in Fällen, in denen ein Transsexueller Opfer einer Straftat geworden sei, die Ermittlungen besonders nachlässig geführt worden seien. Insgesamt sei die Arbeit der Polizei oft ineffektiv.
Mit Schreiben des Bundesamtes vom 25.08.2008 wurde dem VG Hamburg mitgeteilt, dass in Kürze mittels eines Abhilfebescheides Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich Venezuelas festgestellt werde. [...]