VG Frankfurt a.M.

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Zitieren als:
VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.02.2011 - 185/11.F.A - asyl.net: M18325
https://www.asyl.net/rsdb/M18325
Leitsatz:

Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet für einen Flüchtling aus Pakistan wegen möglicher Verfolgungsgefahr durch die Taliban (Mitgliedschaft Pakistan People's Party (Sheer Paw)).

Schlagwörter: Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Pakistan, Taliban, PPP Sheer Paw, offensichtlich unbegründet, vorläufiger Rechtsschutz, ernstliche Zweifel,
Normen: AsylVfG § 30, VwGO § 80 Abs. 5
Auszüge:

[...]

Der nach § 30 AsylVfG, § 80 Abs. 5 VwGO zulässige, insbesondere fristgerecht gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der am 19.01.2011 und damit rechtzeitig erhobenen Klage ist begründet. Das Vorbringen des Antragstellers ist geeignet, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Asylantrags zu begründen. [...]

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mit Bescheid vom 22.12.2010 unter Berücksichtigung dieser Grundsätze zu Unrecht entschieden, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter offensichtlich nicht vorliegen. Das Vorbringen des Antragstellers kann geeignet sein, eine asylrechtlich relevante politische Verfolgung zu begründen. Es bedarf hierzu eines Abgleichs seiner Angaben mit denen seines Schwagers in dem unter dem Aktenzeichen ... geführten Verfahren bei der Beklagten. [...]