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VG Arnsberg

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Zitieren als:
VG Arnsberg, Beschluss vom 13.09.2011 - 12 L 550/11.A - asyl.net: M19054
https://www.asyl.net/rsdb/M19054
Leitsatz:

Eilrechtsschutz gegen Dublin-Überstellung nach Italien. Nachdem der Dublin-Bescheid zwischenzeitlich zugestellt worden ist, ist vorläufiger Rechtsschutz nunmehr nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren. Die Ausführungen der erkennenden Kammer im vorherigen Eilverfahren (VG Arnsberg, Beschluss vom 25.3.2011, 12 L 165/11.A, asyl.net, M18394) sind durch das ergänzende Vorbringen des BAMF nicht durchgreifend in Zweifel gezogen worden.

Schlagwörter: Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, Suspensiveffekt
Normen: AsylVfG § 27a, AsylVfG § 34a Abs. 2, VwGO § 80 Abs. 5
Auszüge:

[...]

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist bei verständiger Würdigung des verfolgten Ziels als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 12 K 1208/11.A gegen die vom Bundesamt verfügte Abschiebungsanordnung nach Italien zu verstehen. Nachdem der Bescheid vom 1. März 2011 mit der darin enthaltenen Abschiebungsanordnung zwischenzeitlich zugestellt worden ist; kommt vorläufiger Rechtsschutz hiergegen nur nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht, vgl. § 123 Abs. 5 VwGO.

Der so verstandene Antrag hat Erfolg. Es bestehen zumindest erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung, die im vorliegenden Verfahren auch in Ansehung der Regelung des § 34a Abs. 2 AsylVfG nicht unberücksichtigt bleiben können. Bei der danach gebotenen weiteren Abwägung der widerstreitenden Belange überwiegt das Interesse des Antragstellers, vom Vollzug der Abschiebungsanordnung einstweilen verschont zu bleiben, zudem die gegenläufigen Interessen der Antragsgegnerin. Insoweit wird zur Vermeidung überflüssiger Wiederholungen jeweils auf die Ausführungen der erkennenden Kammer im Verfahren 12 L 165/11.A verwiesen, die durch das ergänzende Vorbringen der Antragsgegnerin nicht durchgreifend in Zweifel gezogen werden. [...]