OVG Sachsen

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Zitieren als:
OVG Sachsen, Beschluss vom 18.05.2011 - A 3 A 334/09 - asyl.net: M19159
https://www.asyl.net/rsdb/M19159
Leitsatz:

Bei einem abzulehnenden Zulassungsantrag ist Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn sich die Erfolgsaussichten bei summarischer Prüfung als offen darstellen.

Schlagwörter: Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, offene Erfolgsaussichten
Normen:
Auszüge:

[...]

1. Den bedürftigen Klägern ist Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten als Rechtsanwalt zu bewilligen. Zwar hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den unter 2. genannten Gründen keinen Erfolg (§ 166 VwGO i.V. m. § 114 ZPO). Allerdings dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten, die gemäß § 114 ZPO Maßstab für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind, nicht überspannt werden. Seiner Zielrichtung nach soll insbesondere nicht die abschließende Prüfung der Begründetheit eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels in das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe verlagert und damit die Hauptsache vorweggenommen werden (BVerfG, Beschl. v. 30. August 2006, NVwZ-RR 2007, 352). Es reicht aus, wenn sich die Erfolgsaussichten bei summarischer Prüfung als offen darstellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 2007, NVwZ-RR 2007, 569; st. Rspr.). Angesichts des Vortrags der Kläger liegen in prozesskostenhilferechtlicher Hinsicht diese Voraussetzungen vor, so dass Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist. [...]