BlueSky

LG München I

Merkliste
Zitieren als:
LG München I, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 T 17108/11 - asyl.net: M19245
https://www.asyl.net/rsdb/M19245
Leitsatz:

Für die ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs im Freiheitsentziehungsverfahren ist es erforderlich, dem Betroffenen den vollständigen Haftantrag zu übersetzen und auszuhändigen. Wird dem Betroffenen der Haftantrag lediglich vorgehalten, führt dies zur Rechtswidrigkeit der Haft.

Schlagwörter: Freiheitsentziehung, rechtswidrige Anordnung der Abschiebungshaft, Abschiebungshaft, rechtliches Gehör, Bekanntgabe des vollständigen Haftantrags, Übersetzung
Normen: FamFG § 63, FamFG § 64, FamFG § 417 Abs. 2
Auszüge:

[...]

Für die ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs ist es erforderlich, dem Betroffenen den vollständigen Haftantrag zu übersetzen und auszuhändigen und damit den gesamten Antragsinhalt bekannt zu machen (BGH Beschluss vom 21.07.2011, V ZB 141/11). Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage war, sich zu sämtlichen Angaben der Ausländerbehörde gem. § 417 Abs. 2 FamFG zu äußern (BGH a.a.O.). Dem Betroffenen wurde der Haftantrag weder vor der Anhörung noch während der Anhörung noch später ausgehändigt. Erst im Rahmen der Akteneinsicht durch den Verfahrensbevollmächtigten wurde der vollständige Haftantrag im erforderlichen Umfang bekannt, so dass erst dann eine Stellungnahme zu den wesentlichen, die Haft begründenden Umständen möglich war. Die Akteneinsicht wurde aber erst im Beschwerdeverfahren und nach Durchführung der Abschiebung gewährt, so dass eine Heilung nicht in Betracht kommt.

Die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt zur Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung (BGH Beschluss vom 21.07.2011, V ZB 141/11, BGH FGPrax 2010, 152, 154). [...]