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OVG Berlin-Brandenburg

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Zitieren als:
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2011 - 2 M 40.11 - asyl.net: M19303
https://www.asyl.net/rsdb/M19303
Leitsatz:

Es bestehen hinreichende Erfolgsaussichten auf ein Visum zur Familienzusammenführung, wenn der Familienangehörige, zu dem der Zuzug erfolgen soll, einen Aufenthalt aus humanitären Gründen hat und deshalb die Herstellung der familiären Einheit im gemeinsamen Herkunftsland unmöglich ist, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.

Schlagwörter: Familienzusammenführung, Prozesskostenhilfe, Visum
Normen: GG Art 3 Abs 1, GGArt 6, GG Art 19 Abs 4, VwGO § 166, ZPO § 114
Auszüge: