VG Braunschweig

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Zitieren als:
VG Braunschweig, Beschluss vom 17.11.2011 - 7 B 280/11 - asyl.net: M19426
https://www.asyl.net/rsdb/M19426
Leitsatz:

Einstweiliger Rechtsschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist gegen eine Entscheidung als offensichtlich unbegründet zu gewähren, wenn zu klären ist, ob politisch tätig gewesene weibliche Mitglieder einer den ehemaligen Präsidenten Gbagbo an herausgehobener Stelle unterstützenden Familie nach dem Machtwechsel in Côte d’Ivoire mit Verfolgungsmaßnahmen durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure zu rechnen haben.

Schlagwörter: vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, aufschiebende Wirkung, Côte d’Ivoire, Gbagbo
Normen: VwGO § 80 Abs. 5
Auszüge:

[...]

Die aufschiebende Wirkung der am 10.11.2011 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 01.11.2011 wird aus den Gründen des der Antragsgegnerin bekannten Beschlusses im Verfahren 7 B 249/11 angeordnet. Darüber hinaus ist auszuführen, dass die Klärung der Frage, ob auch politisch tätig gewesene weibliche Mitglieder einer den ehemaligen Präsidenten Gbagbo an herausgehobener Stelle unterstützenden Familie nach dem Machtwechsel mit Verfolgungsmaßnahme durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure zu rechnen haben, im Hauptsacheverfahren erfolgen muss. [...]