VG Wiesbaden

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Zitieren als:
VG Wiesbaden, Urteil vom 23.02.2012 - 7 K 293/11.WI.A - asyl.net: M19577
https://www.asyl.net/rsdb/M19577
Leitsatz:

In Bezug auf Afghanistan ist auf eine regionale Differenzierung hinsichtlich der Annahme eines innerstaatlichen Konfliks nicht abzustellen, da sich die Sicherheitslage regional immer wieder verändert und (prognostisch) weiterhin verändern wird. Dementsprechend besteht auch für junge, männliche Afghanen aus Kabul ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG.

Schlagwörter: Afghanistan, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, Kabul, Sicherheitslage, Taliban
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
Auszüge:

[...]

Das Gericht kann offen lassen, ob die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 2 oder 3 AufenthG gegeben sind, denn jedenfalls ist die Klage im Hinblick auf § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG begründet (vgl. §§ 24 Abs. 2, 31 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1, 32 Satz 1 AsylVfG, wo ausdrücklich darauf abgestellt wird, ob die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7 AufenthG vorliegen).

Nach dieser Vorschrift ist von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abzusehen, wenn er dort als Angehöriger der Zivilbevölkerung einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt ist. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG dient der Umsetzung des Art. 15 lit. c der Richtlinie 2004/83/EG des Rates über die Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Qualifikationsrichtlinie). Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (InfAuslR 2009, 138) ist das in Art. 15 lit. c Qualifikationsrichtlinie enthaltene Tatbestandsmerkmal "individuell" dahin zu verstehen, dass es sich auf schädigende Eingriffe bezieht, die sich gegen Zivilpersonen ungeachtet ihrer Identität richten, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land allein durch ihre Anwesenheit im Gebiet dieses Landes tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung im Sinne des Art. 15 lit. c Qualifikationsrichtlinie ausgesetzt zu sein. In diesem Zusammenhang ist aber auch der 26. Erwägungsgrund der Richtlinie zu berücksichtigen, wonach Gefahren, denen die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe eines Landes allgemein ausgesetzt sind, für sich genommen normalerweise keine individuelle Bedrohung darstellen, die als ernsthafter Schaden zu beurteilen wäre (vgl. auch § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG). Der Europäische Gerichtshof (a.a.O.) entnimmt aus der Verwendung des Begriffes "normalerweise", dass hierdurch der Fall einer außergewöhnlichen Situation vorbehalten bleibe, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet sei, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass die fragliche Person dieser Gefahr individuell ausgesetzt wäre.

Das Gericht geht in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht Gießen davon aus, dass diese Voraussetzungen inzwischen auch in Bezug auf Kabul gegeben sind. Das Verwaltungsgericht Gießen hat in seinem Urteil vom 05.09.2011 (2 K 2118/11.GI.A) u. a. Folgendes ausgeführt:

"Nach den weitgehend übereinstimmenden Erkenntnisquellen ist festzustellen, dass sich die Sicherheitslage im Jahr 2010 und insbesondere im Jahr 2011 weiterhin drastisch verschlechtert hat. Nach dem Auswärtigen Amt (Lageberichte vom 27.07.2010 und 09.02.2011) zeigt der landesweite Trend für 2010 eine weitere Zunahme sicherheitsrelevanter Ereignisse um 30 bis 50 % gegenüber dem Vorjahr. Die Lageberichte zeichnen folgendes Bild: Die Sicherheitslage variiert regional und innerhalb der Provinzen von Distrikt zu Distrikt. Während im Südwesten, Süden und Südosten des Landes Aktivitäten regierungsfeindlicher Kräfte gegen die Zentralregierung und die Präsenz der internationalen Gemeinschaft die primäre Sicherheitsbedrohung darstellen, sind dies im Norden und Westen häufig Rivalitäten lokaler Machthaber, die in Drogenhandel und andere kriminelle Machenschaften verstrickt sind. Wachsende Unzufriedenheit weiter Bevölkerungskreise mit der Politik der Regierung, Kriminalität, Aktivitäten illegaler Milizen sowie bewaffnete Konflikte zwischen Ethnien bestimmen das Bild. Internationale Truppen der ISAF sowie des sowie des US-Anti-Terror-Kommandos OEF (operation enduring freedom) bekämpfen, zunehmend unter unmittelbarer Einbindung der afghanischen Sicherheitskräfte (ANSF) die Aufstandsbewegung mit Schwerpunkt im Südwesten (Hellmand), Süden (Kandahar, Uruzgan) und Osten (Kunar, Khost, Paktika, Paktia) des Landes. Die Infiltration islamistischer Kräfte (u.a. Taliban) aus dem pakistanischen Siedlungsbiet der Paschtunen nach Afghanistan hält an, das Rekrutierungspotential in afghanischen Flüchtlingslagern auf pakistanischen Territorium wie auch in Teilen der paschtunischen Bevölkerung im Süden und Osten Afghanistans scheint ungebrochen. In den westlichen Provinzen Ghor (Westteil), Farah und Mimruz ist eine Reinfiltration von Taliban/Islamisten zu verzeichnen. Zunehmend Sorgen bereitet die Sicherheitslage in den Provinzen Kundus und Baghlan, in denen die Aufständischen seit Anfang 2009 ihre Aktivitäten erheblich verstärkt haben. Ziel sind neben afghanischen Sicherheitskräften und US-Militär zunehmend die im Regionalbereich Nord stationierten deutschen Truppen. Im Frühjahr 2010 haben die Aufständischen deutsche wie afghanische Kräfte erneut in schwere Gefechte verwickelt. Am 02. und 15.04.2010 fielen bei Gefechten im Kundus und Baghlan sieben Soldaten der Bundeswehr; neun weitere wurden zum Teil schwer verwundet. Im Norden und Nordosten werden vermehrt Aktivitäten von mit Taliban sympathisierenden Gruppen sowie der Hetz-e-Islami-Hekmatyar registriert. Im Nordwesten besteht weiter das Risiko eines Wiederaufflammens von interfraktionellen Kämpfen oder Spannungen. Die Sicherheitslage im Regionalkommando Nord wird unverändert bestimmt durch den Versuch der Aufstandsbewegung, den Nord-Süd-Hauptverbindungsweg nach Usbekistan und Tadschikistan im Raum Baghlan, Kundus zu kontrollieren.

Den im aktuellen Lagebericht vom 09.02.2011 zum Ausdruck gebrachten vorsichtigem Optimismus ("mehren sich jedoch die Anzeichen für eine Trendwende", Seite 13; "eine positive Grundstimmung bestimmt das Bild aber nicht minder", Seite 14; "die weitere Entwicklung im Jahr 2011 wird zeigen, ob sich tatsächlich eine Trendwende einstellt", Seite 15; "die Sicherheitslage gibt Anlass zur vorsichtigem Optimismus", Seite 17), kann die Kammer nicht nachvollziehen. Die Kammer stellt vielmehr fest, dass sich die in den früheren Entscheidungen dargestellten Befürchtungen auf erschreckende Weise realisiert haben. Nach übereinstimmenden Quellen, insbesondere Medienberichten, war 2010 das blutigste Jahr seit dem Sturz der Taliban und dem Einmarsch der Nato in Afghanistan Ende 2001. Aktuell wird Afghanistan von der heftigsten Anschlagswelle seit der Vertreibung der Taliban heimgesucht (SZ vom 15.02.2011). In einem im März 2011 veröffentlichten Bericht der UNO heißt es, im letzen Jahr seien infolge von Kampfhandlungen und Angriffen 2777 Zivilisten getötet worden, was einem Anstieg von 15 % im Vergleich zum Vorjahr entspreche (NZZ vom 14.03.2011 und FR vom 18.03.2011). Die afghanische Organisation ARM hat in ihrem Jahresbericht bekannt gegeben, in 2010 seien in Afghanistan 2.421 Zivilisten bei Anschlägen, durch Einsätze der NATO-Schutztruppe ISAF und afghanische Streitkräfte ums Lebens gekommen, zudem seien 3.270 Zivilisten verletzt worden (NZZ vom 02.02.2011). UNHCR nennt laut Angaben im Bericht der D-A-CH Kooperation Asylwesen Deutschland - Österreich - Schweiz vom März 2011 (im Folgenden D-A-CH) für den Zeitraum Januar bis November 2010 2.584 getötete und 4.133 verletzte Zivilisten. Weiter heißt es im Bericht der D-A-CH, für das Jahr 2010 sei wohl von bis zu 7.000 zivilen Opfern (Tote und Verletzte) auszugehen. Generell habe die Gewalt in Afghanistan im Jahresvergleich um 64 % zugenommen. Ebenso berichtet Amnesty international in seiner Stellungnahme an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 20.12.2010, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan im letzten Jahr landesweit erneut dramatisch verschlechtert hat. So habe die Organisation Afghan NGO Safety Office (ANSO) für das dritte Quartal 2010 einen landesweiten Anstieg von Angriffen bzw. Anschlägen durch oppositionelle Gruppierungen um 59 % im Vergleich zum dritten Quartal 2009 registriert.

Ein düsteres Bild zeichnet auch das Rote Kreuz, wenn es in einem Bericht vom Dezember 2010 ausführt, bewaffnete Gruppen und Milizen erstarkten weiter und erschwerten die humanitäre Hilfe, viele Gegenden seien inzwischen unerreichbar für das Rote Kreuz und andere Hilfswerke, noch nie in den vergangenen 30 Jahren sei der Zugang für die Helfer so schwierig gewesen (taz vom 15.04.2011).

Die drastische Zunahme der Gewalt bildet sich weiterhin darin ab, dass 2010 auch für die ausländischen Truppen in Afghanistan das bei weitem tödlichste Jahr war. Nach Medienberichten starben 702 ausländische Soldaten am Hindukush (SZ vom 22.12.2010). In 2011 scheinen sich die Verluste noch zu erhöhen. Bundesverteidigungsminister de Maiziere hat bereits im April aufgrund des bis dahin folgenschwersten Angriffs auf einen Armeestützpunkt, bei dem nahe Dschalalabad acht Nato-Soldaten und vier afghanische Soldaten ums Leben kamen, vor einer bevorstehenden Verschärfung der Lage gewarnt (FR vom 18.04.2011). Weitere Anschläge sind gefolgt, die Zahl der getöteten Soldaten, darunter auch kürzlich eines deutschen Soldaten, erhöht sich täglich (Berichte der NZZ vom 24.05. und 26.05.11). Die FAZ berichtet unter dem 27.05.2011, seit Beginn des Monats seien schon 38 Nato-Soldaten in Afghanistan getötet worden.

Der vom Generalsekretär der Nato, Rasmussen, im März d. J. für das Jahr 2011 verkündete Beginn "einer neuen Ära der Sicherheit" lässt sich trotz der Milliardeninvestitionen des Westens in die Sicherheit und zivilen Strukturen (die afghanische Armee verfügt inzwischen über 152 000 Soldaten und die Polizei über 118 000 Mann) sowie des größten Einsatzes von derzeit rund 130 000 Soldaten der ISAF bisher nicht feststellen und ist nach Auffassung der Kammer auch nicht absehbar. In 2010 sind laut dem Bericht der NZZ vom 14.03.2011 die meisten Zivilisten bei der Explosion von am Straßenrand vergrabenen Sprengkörpern ums Leben gekommen. Die Taliban hätten ihre Angriffe auf Zivilisten im letzten Jahr verstärkt, weil sie hofften, damit das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen zu schwächen. Auch Selbstmordanschläge und Tötungen von Regierungsvertretern, Entwicklungshelfern und NATO-freundlichen Stammesältesten und Politikern hätten sich mehr als verdoppelt. Damit sollten die Afghanen abgeschreckt werden, mit den Behörden zu kooperieren. Weiter heißt es in dem Bericht, eine Entspannung sei nicht absehbar, weil die USA ihre Truppen im Hindukusch im letzten Jahr aufgestockt und 2011 zum entscheidenden Jahr im Kampf gegen die Taliban erklärt hätten. Das Kampfgeschehen dürfte sich vielmehr intensivieren und die Opferzahlen dürften weiter steigen. Menschenrechtsaktivisten befürchteten zudem, dass die Taliban noch brutaler gegen Zivilisten vorgehen könnten, wenn sie sich in die Ecke gedrängt fühlten. Die Kammer teilt eher diese Einschätzung, als den vorsichtigen Optimismus des Auswärtigen Amtes. Dies gilt umso mehr, als in den letzten Monaten und insbesondere ganz aktuell nach der angekündigten Frühjahresoffensive der Taliban Anfang Mai 2011 eine weitere Intensivierung des Kampfgeschehens verbunden mit einem Ansteigen von zivilen Opfern zu verzeichnen ist. Dabei bietet allein die Anwesenheit bzw. die Nähe von Sicherheitskräften für die Zivilbevölkerung keinen Schutz. So haben Taliban im Frühjahr nicht weit vom Zuständigkeitsgebiet der Bundeswehr im Nordosten Afghanistans einen Distrikt überrannt und das Verwaltungszentrum des Gebiets eingenommen; die örtliche Polizei sei von dem Angriff der mehr als 300 Aufständischen überrascht worden und habe sich in umliegende Dörfer zurückgezogen (FR vom 30.03.2011). Bei einem Selbstmordanschlag in der nordafghanischen Stadt Kundus sind im März mindestens 33 Personen getötet worden. Nach Mitteilung der örtlichen Behörden hat sich ein Selbstmordattentäter vor einer Rekrutierungsstelle für angehende Sicherheitskräfte in die Luft gesprengt. Mehr als 40 Personen wurden durch die Detonation zum Teil schwer verletzt. Eine Woche davor waren im Stadtzentrum von Kundus der Polizeichef der Provinz und zwei seiner Leibwächter durch einen Selbstmordanschlag getötet worden. Zwei weitere Wochen davor hatte ein Selbstmordattentäter der Taliban auf einer Pass-Stelle nördlich von Kundus 31 Personen, die sich für den Staatsdienst bewerben wollten, mit in den Tod gerissen (FAZ vom 15.03.2011). In Mazar-i-Sharif hat ein Massaker an UN-Mitarbeitern stattgefunden (taz vom 06.04.2011). Gegen die Tötung mutmaßlicher Unschuldiger durch ausländische Truppen hat es inzwischen wiederholt Proteste Hunderter von Menschen gegeben, bei denen es Tote gab (FR vom 20.05.2011).

Die aktuelle Berichterstattung bestätigt die obige Einschätzung. Unmittelbar nach Ankündigung der Frühjahrsoffensive der Taliban hat es eine Reihe von Selbstmordattentaten, Schusswechseln und Bombenexplosionen gegeben, bei denen Zivilisten ums Leben gekommen sind. Die Anschläge richteten sich gegen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, weiterhin auch unmittelbar gegen Zivilpersonen, wie ein Angriff auf Stammesälteste auf einem Markt, ein Angriff auf ein ganzes Dorf sowie schon der zweite Angriff auf Bauarbeiter zeigt, bei dem mindestens 35 Bauarbeiter getötet und 20 verletzt wurden. Unter diesen Angriffen waren auch Großangriffe mit 400 Taliban (im einzelnen: SZ vom 2.05.2011; FR vom 10.05.2011; FAZ vom 11.05.2011; NZZ vom 12.05.2011; FAZ vom 20.05. und 24.05.2011).

Immer wieder prekär wird die Sicherheitslage in Kandahar. Trotz der Erfolgsmeldungen der Isaf, die Taliban seien hier zurückgedrängt worden, ist die Stadt im Januar 2011 von drei Anschlägen betroffen gewesen; u. a. wurde der stellvertretende Gouverneur der Provinz getötet. Im Mai wurde Kandahar durch eine Serie von Angriffen erschüttert, mindestens 18 Personen kamen ums Leben (FAZ vom 31.01.2011; FR vom 9.05.2011). Da die einstige Hochburg der Taliban als militärisches wie politisches Schlüsselgelände gilt, dürfte dessen Sicherheit als besonders wichtig für die weitere Entwicklung in Afghanistan anzusehen sein. Insbesondere dürfte dies auch wesentlich dafür sein, ob die Bevölkerung Vertrauen in Polizei und Armee gewinnt.

Schließlich sind auch für Kabul Anschläge zu verzeichnen: Im Januar war es Ort eines Bombenanschlags, bei dem 14 Menschen in einem Supermarkt getötet wurden (FAZ vom 31.01.2011). Im Februar 2011 wurden zwei Menschen bei einem Selbstmordanschlag im Hotel Safi Landmark in den Tod gerissen (SZ vom 15.02.2011). Im April fand ein Angriff auf das Verteidigungsministerium statt, bei dem zwei Soldaten erschossen und sieben weitere verletzt wurden (taz vom 19.04.2011), im gleichen Monat gab es einen Schusswechsel auf dem Militärflughafen von Kabul, bei dem sechs Isaf-Soldaten durch einen afghanischen Offizier getötet wurden (taz vom 28.04.2011). Sechs Medizinstudenten wurden bei einem Selbstmordanschlag auf ein Militärkrankenhaus in Kabul getötet und weitere 23 verletzt (taz vom 23.05.2011). Am 18.06.2011 hat es einen Angriff eines Selbstmordkommandos auf eine Polizeistation im Zentrum von Kabul gegeben, bei dem mindestens neun Menschen, davon drei Polizisten getötet worden sein sollen (Deutsche Welle vom 19.06.2011).

Soweit das Auswärtige Amt im aktuellen Lagebericht vom 22.02.2011 ausführt, eine Trendwende zeichne sich dadurch ab, dass die Bevölkerung in den Aufstandsgebieten zunehmend mit den nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden zusammenarbeite - hält die Kammer eher Zurückhaltung als Optimismus für angebracht. So wird berichtet, dass die Afghanen Angst vor ihren eigenen Beschützern hätten. Gewalt durch Sicherheitskräfte sei in Afghanistan Alltag. Menschenrechtsaktivisten berichteten, dass Afghanistan noch weit von Stabilität entfernt sei - auch weil die mangelnde Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte (ANSF) ein immenses Risiko darstelle. Die Afghanen hätten kein Vertrauen in die Leute, die sie schützen sollten, weil sie so oft Opfer dieser Leute würden. Unter den Sicherheitskräften seien immer öfter Kinder, die z.T. auch missbraucht würden. Vergehen der Sicherheitskräfte würden nicht geahndet. In vielen Regionen seien die Taliban wieder die einzigen, an die sich die Menschen wenden könnten (zum Ganzen: Die Welt vom 10.05.2011). Die D-A-CH Kooperation führt in ihrem Bericht vom März 2011 aus, in einzelnen Distrikten der Provinzen Ghazni und Nangahar übten die Taliban mittels einer Schattenregierung und Scharia-Gerichten Kontrolle über die Bevölkerung aus. Sie unterhielten Schulen, verteilten nachts Flugblätter, urteilten über Landnutzungs-, Wasser- und Eigentumsrechte, erhöben Steuern und bestraften "Kollaborateure", dies, obwohl US-Soldaten hier patrouillierten. Zivile Sympathisanten ließen ihnen Nahrung, Unterkunft und sonstige Unterstützung zukommen, außerdem schienen sie mit der lokalen Polizei unter der Hand zusammenzuarbeiten. Auch zahlreiche Minderjährige sollten sich unter den Kämpfern befinden, was durch das Selbstmordattentat eines zwölf Jahre alten Angreifers belegt ist (SZ vom 2.05.2011).

Schließlich sieht das Gericht auch in den Abzugsplänen der amerikanischen und in deren Folge aller westlichen Soldaten vom Hindukusch und der geplanten Sicherheitsübergabe in afghanische Hände keine Zeichen einer Trendwende. Nur eine Woche nach der Ankündigung des Abzugs der USA nährte der Anschlag der Taliban auf das schwer bewachte Intercontinental-Hotel in Kabul und das hierbei angerichtete Blutbad neue Zweifel an der Fähigkeit der afghanischen Sicherheitskräfte, der radikal-islamischen Taliban Herr zu werden. In der Stadt Kabul haben die Afghanen bereits seit zwei Jahren die Sicherheitsverantwortung. In dem dramatischen Einsatz der Sicherheitskräfte während eines fünfstündigen Feuergefechts konnte erst mit Hilfe von Kampfhubschraubern und Raketen der Internationalen Schutztruppe ISAF die Belagerung des Hotels beendet werden. Hierbei kamen elf Zivilisten zu Tode. Bemerkenswert ist, dass es trotz strenger Kontrollen den schwer bewaffneten Angreifern gelungen war, in das stark bewachte Intercontinental einzudringen. Dort sollte an diesem Tag eine Sicherheitskonferenz beginnen, die als Thema "Übergabe der Sicherheitsverantwortung in afghanische Hände" hatte (zum Vorstehenden: Berichte der Deutschen Welle vom 29.06.2011 sowie Spiegel-Online NZZ und SZ vom 30.06.2011). Die SZ führt in ihrem Bericht vom 30.06.2011 aus, auffallend sei, dass sich die Aufständischen in den vergangenen Monaten auf Attacken in Gebieten konzentriert hätten, die nun von den Afghanen übernommen werden sollten. Viele Afghanen fürchteten, ihr Land werde wieder in einen Bürgerkrieg abdriften, wenn die westlichen Truppen Afghanistan verlassen hätten.

Festzustellen ist zusammenfassend, dass sich die Sicherheitslage regional immer wieder verändert hat und prognostisch - wie aufgezeigt - weiterhin verändern wird, so dass zur Überzeugung des Gerichts auf eine regionale Differenzierung hinsichtlich der Annahme eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts nicht abgestellt werden kann."

Das erkennende Gericht schließt sich den obigen Ausführungen des Verwaltungsgerichts Gießen an. Ergänzend ist noch darauf zu verweisen, dass sich ausweislich des "Afghanistan: Update der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 23.08.2011" die Sicherheitslage 2010 und in der ersten Hälfte 2011 erneut dramatisch verschlechtert hat. Die Anschläge haben 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 64 % zugenommen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe führt in ihrem Bericht "Afghanistan: Schutzfähigkeit der Afghan National Police und Sicherheitssituation in Kabul" vom 20.10.2011 aus, in den ersten sechs Monaten habe sich die Sicherheitslage dramatisch verschlechtert. Die Anzahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung habe in dieser Zeitspanne 1462 Personen betragen, was im Vergleich zu 2010 ein Anstieg von 15 % darstelle. Von Juni bis August seien weitere 971 Personen ums Leben gekommen. Für rund 80 % der Todesfälle seien regierungsfeindliche Gruppierungen verantwortlich. Angehörigen regierungsfeindlicher Gruppierungen sei es auch in diesem Jahr gelungen, in Kabul spektakuläre Anschläge durchzuführen. Zudem gebe es regelmäßig Berichte über Anschläge, Entführungen, Ermordungen und Plünderungen durch Angehörige der Taliban, der Hezb-e-Islami und krimineller Gruppen. Vor diesem Hintergrund kann die Einschätzung des Auswärtigen Amtes im Lagebericht vom 09.02.2012, die Sicherheitslage gebe Anlass zu vorsichtigem Optimismus, da sich die Anzeichen mehrten, dass die Aufstandsbewegung nicht länger in der Lage sei, dem militärischen Druck stand zu halten, nicht überzeugen. [...]