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SG Braunschweig

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Zitieren als:
SG Braunschweig, Urteil vom 13.02.2012 - S 20 AY 17/11 - asyl.net: M19606
https://www.asyl.net/rsdb/M19606
Leitsatz:

Das Leistungsrecht des AsylbLG sieht keine Regelung vor, wonach bei einer Sachleistungsgewährung im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG, hier in Form der Bereitstellung von Strom durch die herangezogene Gemeinde, eine missbräuchliche Verwendung der zur Verfügung gestellten Sachleistungen durch Abzüge vom Leistungsanspruch sanktioniert werden kann; vielmehr können lediglich die im Leistungsanspruch bereits berücksichtigten Anteile für bestimmte Leistungen in Abzug gebracht werden.

Schlagwörter: Leistungskürzung, Energieverbrauch, Haushaltsenergie, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, missbräuchliche Verwendung von Sachleistungen, Sachleistungen
Normen: AsylbLG § 3
Auszüge:

[...]

Das Gericht konnte gemäß § 124 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil sich die Beteiligten mit dieser Form der Entscheidung einverstanden erklärt haben.

Die Klage ist zulässig, aber nur in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang begründet. Die faktische Leistungsgewährung des Beklagten in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Juni 2011 ist teilweise rechtswidrig und verletzt den Kläger insoweit in seinen Rechten. Für die Zeit vom 1. Juli 2010 bis zu seinem Umzug nach Braunschweig am 21. März 2011 war der Beklagte nicht berechtigt, von den Leistungen nach § 3 AsylbLG einen monatlichen Energieanteils in voller Höhe der tatsächlichen Energiekosten von 86,90 Euro abzuziehen.

Das Sozialleistungsrecht und insbesondere das Leistungsrecht des AsylbLG sieht keine Regelungen vor, wonach bei einer Sachleistungsgewährung im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG, hier in Form der Bereitstellung von Strom durch die herangezogene Gemeinde ..., eine missbräuchliche Verwendung der zur Verfügung gestellten Sachleistungen durch Abzüge vom Leistungsanspruch sanktioniert werden kann. Vielmehr können lediglich die im Leistungsanspruch bereits berücksichtigten Anteile für bestimmte Leistungen in Abzug gebracht werden.

Insoweit schließt sich das erkennende Gericht nach nochmaliger Überprüfung den überzeugenden Ausführungen des Sozialgerichts Hildesheim im Beschluss vom 28. Juli 2010 - S 42 AY 135/10 ER - an und sieht von einer Wiederholung der Gründe ab. [...]