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Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 13.07.2011 - 5489555-269 - asyl.net: M19958
https://www.asyl.net/rsdb/M19958
Leitsatz:

Das staatliche Gesundheitssystem im Senegal ist trotz gut ausgebildeter Ärzte unzureichend. Patienten müssen Medikamente, Operationen und Krankenhausaufenthalte selbst finanzieren, wodurch insbesondere bei chronischen Erkrankungen die gesamte erweiterte Familie für die Behandlungskosten aufkommen muss.

Schlagwörter: Senegal, Suizidalität, Suizidgefahr, behandlungsbedürftig, schwere Erkrankung, Krankheit, psychische Erkrankung, medizinische Versorgung, Medikamente, Operation, Krankenhausaufenthalt, chronische Erkrankung,
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1,
Auszüge:

[...]

Die Antragstellerin leidet nach den vorgelegten medizinischen Unterlagen an einem komplexen psychischen Krankheitsbild (Diagnosen u.a.: emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ, ICD 10 F60.31; schwere rezidivierende depressive Episode mit psychotischer Symptomatik, ICD 10 F 33.21), das mit ausgeprägter Suizidalität einhergeht. In der ärztlichen Stellungnahme des BKH vom 09.05.2011 wird die Antragstellerin als akut suizidal bezeichnet, es wird ein schwerer Suizidversuch erwähnt. Die Feststellung erheblicher Suizidgefahr stimmt mit allen anderen vorliegenden Befunden überein.

Im Falle einer Abschiebung der Antragstellerin in den Senegal ist mit einer wesentlichen Verschlechterung des dringend behandlungsbedürftigen, schweren Krankheitsbildes und mit Suizidhandlungen der Antragstellerin zu rechnen. Eine hinreichende Behandlung im Senegal, insbesondere um der akuten Suizidgefahr zu begegnen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Zum einen ist unwahrscheinlich, dass die Ausländerin im staatlichen senegalesischen Gesundheitswesen schnell genug behandelt werden könnte, wenn sie in einem Zustand ist, in dem jederzeit ein affektgesteuerter Suizid droht. Zum anderen ist (nach den Tatsachenfeststellungen im Asylverfahren) nicht anzunehmen, dass die Ausländerin über die finanziellen Mittel verfügt, die sie - auch für eine Behandlung im staatlichen Gesundheitswesen - für eine länger dauernde Behandlung aufwenden müsste.

Nach dem "Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Senegal als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylVfG" (Stand: Januar 2011), Seite 15 f., ist das staatliche senegalesische Gesundheitssystem trotz gut ausgebildeter Ärzte unzureichend. Patienten müssen Medikamente, Operationen und Krankenhausaufenthalte selbst finanzieren. Dies verursacht vor allem Probleme bei chronischen Erkrankungen. Häufig muss in solchen Fällen die gesamte erweiterte Familie für die Behandlungskosten aufkommen. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hat keinen Zugang zu parallel existierenden privaten Dienstleistern, die befriedigende Leistungen erbringen, aber für sie viel zu teuer sind. Das Angebot an meist aus Frankreich importierten Medikamenten ist umfassend. Obwohl wesentlich preiswerter als in Europa, sind die Medikamente für die große Bevölkerungsmehrheit kaum erschwinglich bzw. nicht über einen längeren Zeitraum finanzierbar. Es ist davon auszugehen, dass auf den Märkten eine Vielzahl gefälschter Medikamente zirkuliert. Grundsätzlich gilt, dass eine umfangreiche medizinische Behandlung mit relativ hohen Kosten und langen Wartezeiten verbunden ist. In vielen Fällen ist eine fachgerechte Behandlung nicht garantiert. [...]