OVG Mecklenburg-Vorpommern

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Zitieren als:
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.04.2014 - 2 L 16/13 - asyl.net: M21861
https://www.asyl.net/rsdb/M21861
Leitsatz:

Ein syrischer Asylbewerber ist, unabhängig von einer Vorverfolgung, wegen seiner illegalen Ausreise aus Syrien, der Asylantragstellung und dem längeren Aufenthalt in Deutschland im Falle einer Rückkehr bedroht. Sein Verhalten wird vom syrischen Staat derzeit als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst, und er hat bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit in Anknüpfung an seine tatsächliche oder jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmassnahmen zu rechnen.

Schlagwörter: Syrien, Flüchtlingsanerkennung, illegale Ausreise, unerlaubte Ausreise, Asylantrag, Auslandsaufenthalt, politische Überzeugung, vermutete politische Überzeugung, politische Verfolgung,
Normen: AsylVfG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1, AsylVfG § 3,
Auszüge:

[...]

Als syrischer Asylbewerber ist der Kläger unabhängig von einer Vorverfolgung wegen seiner illegalen Ausreise aus Syrien, der Asylantragstellung und dem längeren Aufenthalt in Deutschland bedroht. Sein Verhalten wird vom syrischen Staat derzeit als Ausdruck regimefeindiicher Gesinnung aufgefasst, und er hat bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit in Anknüpfung an seine tatsächliche oder jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen. Der Senat schließt sich in dieser Frage der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München an (vgl. Urteil vom 03.02.2014 - M 22 K 12.3012 - Rn. 25 ff.) und verweist auf die darin verwerteten Quellen sowie die zitierte Rechtssprechung (vgl. außerdem: Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2014 - 3 A 917/13 Z.A -, AuAs 2014, S. 80 ff.). Zu ergänzenden Ausführungen besteht kein Anlass, da sich die Beteiligten auf den Hinweis des Gerichts vom 03.03.2014 nicht geäußert haben. [...]