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Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 19.08.2015 - 5822579-150 - asyl.net: M23130
https://www.asyl.net/rsdb/M23130
Leitsatz:

Alter, Fehlen von versorgungsbereiten Angehörigen im Kosovo und chronische Erkrankungen mit behandlungsbedürftigen Schmerzen führen zu einer menschenrechtswidrigen Lage im Sinne des Art. 3 EMRK und somit zu einem Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 AufenthG.

Schlagwörter: Kosovo, ältere Person, Krankheit, chronische Erkrankung, Familienangehörige, alleinstehend, Abschiebungsverbot,
Normen: AufenthG § 60 Abs. 5, EMRK Art. 3,
Auszüge:

[...]

Aufgrund der individuellen Umstände des Antragstellers ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit jedoch davon auszugehen, dass sich die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK durch die Abschiebung außergewöhnlich erhöht und deswegen ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen Ist.

Der Antragsteller hat durch sein individuelles Vorbringen glaubhaft gemacht, dass er aufgrund Alter, chronischer Erkrankung und finanzieller Lage in eine Lage im Sinne des Art. 3 EMRK geraten ist, die sich bei einer künftigen Abschiebung noch dadurch erhöht, dass er keine Verwandten mehr im Kosovo hat, die ihn unterstützen könnten.

In Anbetracht der Feststellung des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG erübrigt sich die Prüfung des § 60 Abs. 7 Abs. 1 AufenthG. Beide Anspruchsgrundlagen bilden einen einheitlichen Streitgegenstand (vgl. BVerwG, U. v. 08.09.2011, 10 C 14.10), die Rechtsfolgen sind gleichrangig und gleichartig, so dass auf Doppel-, Mehrfach- und Parallelprüfungen verzichtet werden kann. [...]