BlueSky

BAMF

Merkliste
Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 16.11.2015 - 5617599-122 - asyl.net: M23413
https://www.asyl.net/rsdb/M23413
Leitsatz:

HIV und Aidserkrankungen sind in Bosnien-Herzegowina aufgrund des Fehlens von Medikamenten nur eingeschränkt behandelbar. Sondermedikamente sind häufig nicht erhältlich.

Schlagwörter: Bosnien-Herzegowina, HIV/AIDS, Stadium C3, Medikamente, medizinische Versorgung,
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1,
Auszüge:

[…]

Der Ausländer leidet an einer HIV Infektion im Stadium III - C3 Aids und hat bereits lebensgefährliche Erkrankungen erlitten, die auf seine Immunschwäche zurückzuführen sind. HIV und Aidserkrankungen sind in Bosnien und Herzegowina aufgrund des Fehlens von Medikamenten nur im eingeschränkten Umfang behandelbar (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Bosnien und Herzegowina vom 11.11.2014, Stand September 2014). Aus einer MedCoi Auskunft aus 2011 (BA 2123-2011) geht hervor, dass das Medikament Atripla, dass der Ausländer einnimmt, in Bosnien und Herzegowina nicht registriert ist. Eine Umstellung auf ein anderes Medikament ist wegen der ungewissen Wirkung auf die Erkrankung nicht möglich.

Insofern besteht die Gefahr einer wesentlichen oder gar lebensbedrohlichen Gesundheitsverschlechterung bei Rückkehr in das Herkunftsland. [...]