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VG Stade

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Zitieren als:
VG Stade, Urteil vom 11.09.2015 - 3 A 2588/13 - asyl.net: M24107
https://www.asyl.net/rsdb/M24107
Leitsatz:

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Gefahr der Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung (Homosexualität) in Simbabwe.

(Leitsatz der Redaktion)

Schlagwörter: Simbabwe, homosexuell, Homosexualität, sexuelle Orientierung, Flüchtlingsanerkennung,
Normen: AsylG § 3
Auszüge:

[...]

Ausgehend von diesen Grundsätzen führt das Begehren des Klägers zum Erfolg. Denn das Gericht hat in der mit den Verhandlungen die Überzeugung gewonnen, dass dem Kläger in Zimbabwe wegen seiner Homosexualität eine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure im Sinne von § 3 c Nr. 3 AsylVfG droht, ohne dass ihm von dem Staat Simbabwe ausreichend Schutz im Sinne von § 3 d AsylVfG geboten wird. Der Kläger war insoweit bereits vor seiner Ausreise aus Zimbabwe vorverfolgt.

Das Gericht ist nach Durchführung der mündlichen Verhandlung davon überzeugt, dass der Kläger homosexuell ist und wegen seiner Homosexualität asyl- und flüchtlingsrelevante Verfolgungsmaßnahmen in Zimbabwe vor seiner Ausreise erlitten hat. Dazu ist zu anzumerken, dass im Lichte der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 02.12.2014 - C-148/13 - C 149-150/13, C-150/13 - zitiert nach juris) zum einen darauf zu achten war, zu zudringliche, diskriminierende und menschenunwürdige Fragen gerade zum Intimbereich und zu Einzelheiten der sexuellen Erlebnisse zu vermeiden. Zum anderen ist bei der Würdigung der Aussagen des Klägers zu bedenken, dass angesichts des sensiblen Charakters der Informationen, die die persönliche Intimsphäre eines Asylbewerbers, insbesondere seine Sexualität, betreffen, allein daraus, dass jemand zögert, intime Aspekte seines Lebens zu offenbaren, nicht geschlossen werden kann, dass er deshalb unglaubwürdig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.2014 - C-148/13, C 149-150/13, C-150/13 - zitiert nach juris). [...]

Nach der derzeitigen Erkenntnislage sind Homosexuelle nach wie vor der Diskriminierung und Anfeindungen in der Gesellschaft ausgesetzt. Das US-Außenministerium (US Department of State) schreibt in seinem Länderbericht zur Menschenrechtslage vom Februar 2014, dass das Strafgesetzbuch in Simbabwe eine bis zu einjährige Haftstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 5.000 US-Dollar für eine Handlung, die körperlichen Kontakt zwischen männlichen Personen beinhalte und die von einer vernünftigen Person als unanständige Handlung eingestuft werde, vorsehe. Allerdings seien keine Fälle einer strafrechtlichen Verfolgung von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Aktivitäten bekannt geworden. Führungspersonen aller politischen Parteien, darunter Präsident Mugabe und der ehemalige Premierminister Tsvangirai hätten öffentlich die LGBT-Gemeinschaft kritisiert. Im Juli 2013 habe Mugabe die LGBT-Gemeinschaft gewarnt, dass er sie verfolgen und "köpfen" werde. Mitglieder der Organisation "Gays and Lesbians of Zimbabwe" (GALZ) seien von Angriffen, Schikanierung und Diskriminierung betroffen gewesen. Der signifikante Anstieg von Schikanierung und Kontrolle der GALZ durch die Regierung sei politischen Machenschaften rund um den Prozess zur Ausarbeitung einer Verfassung zugeschrieben worden. Religiöse Anführer in der traditionell konservativen Gesellschaft hätten Diskriminierung von Mitgliedern der LGBT-Gemeinschaft (Lesbian, Gay, Bisexuai und Trans) befürwortet und gefördert. Mitglieder der LGBT-Gemeinschaft hätten über weit verbreitete gesellschaftliche Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung berichtet.

Das UK Foreign and Commonwealth Office (FCO) schreibt in seinem Länderbericht zu Menschenrechten und Demokratie von April 2014, dass Homosexualität in Simbabwe weiterhin illegal sei. Präsident Mugabe würde sich in seinen Reden oftmals geringschätzig über Homosexuelle äußern und habe gleichgeschlechtliche Ehen bei seiner Rede zur Amtseinführung im August 2013 attackiert. Die Rechte von Homosexuellen würden aufgrund des mit Homosexualität verbundenen Stigmas nicht offen diskutiert. LGBT- Personen würden weiterhin eine Marginalisierung und stigmatisiert Gruppe darstellen. Die neue Verfassung würde LGBT-Rechte nicht explizit anerkennen. Im Juni 2013 seien unbekannte Angreifer gewaltsam in die Büros der GALZ eingedrungen. Fünf Verdächtige seien darauf von der Polizei verhaftet worden. Es sei weiterhin zu Schikanierungen der Organisation GALZ gekommen und im August 2013 habe die Polizei aufgrund der "Förderung von Homosexualität" Eigentum in den Büros beschlagnahmt. In dem neuesten Länderbericht vom 12. März 2015 berichtet das UK Foreign Commonwealth Office von einem Gerichtsurteil zu Gunsten von GALZ, nachdem staatliche Behörden die GALZ beschuldigt hatten, eine illegale Organisation zu sein. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Präsident Mugabe weiter wiederholt erklärt habe, dass Rechte von Homosexuellen keine Menschenrechte seien.

Die internationale Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) weist in ihrem Jahresbericht zur Menschenrechtslage im Januar 2014 darauf hin, dass viele Angehörige der LGBT-Gemeinschaft aufgrund von Angriffen, willkürlichen Festnahmen von LGBT-Aktivisten und Schikanierung der GALZ durch staatliche Beamte in den vergangenen Jahren, in den Untergrund gegangen seien. Die Regierung unabhängige Nachrichtenagentur IPS) schreibt in einem Artikel vom Februar 2014, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen in Simbabwe illegal seien. Es sei riskant, wenn nicht tödlich, in Simbabwe schwul oder lesbisch zu sein. Derartige Beziehungen seien in Zimbabwe streng tabu (vgl. ACCORD, Anfrage Beantwortung zu Zimbabwe: Informationen zur Lage von Homosexuellen vom 23. Juli 2014).

Vor diesem Hintergrund ist anzunehmen, dass sich die frühere Verfolgung des Klägers bei einer Rückkehr nach Simbabwe wiederholen wird. [...]