OVG Nordrhein-Westfalen

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Zitieren als:
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.08.2016 - 18 B 754/16 - asyl.net: M24346
https://www.asyl.net/rsdb/M24346
Leitsatz:

Ein Ausweisungsinteresse i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG besteht dann, wenn der Ausländer einen der in § 54 Abs. 1 oder 2 AufenthG genannten Tatbestände verwirklicht. Nicht erforderlich ist, dass die Ausländerbehörde gegenüber dem Ausländer im konkreten Fall nach Abwägung des Ausweisungs- und Bleibeinteresses rechtmäßig eine Ausweisungsverfügung erlassen könnte.

(Amtliche Leitsätze, vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 Bf 137/13 -, juris Rn. 42 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. März 2016 - 10 ZB 14.2634 -, juris Rn. 6)

 

Schlagwörter: Ausweisung, Ausweisungsinteresse, Ausweisungsgrund, Täuschung über Identität, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, deutscher Ehegatte, Visumsverfahren, Straftat,
Normen: AufenthG § 27 Abs. 1, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AufenthV § 39 Nr. 5, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2,
Auszüge:

[...]

Entgegen der Auffassung des Antragstellers besteht ein Ausweisungsinteresse bereits dann, wenn der Ausländer einen der in § 54 Abs. 1 oder 2 AufenthG genannten Tatbestände verwirklicht. Nicht erforderlich ist, dass die Ausländerbehörde gegenüber dem Ausländer im konkreten Fall nach Abwägung des Ausweisungs- und Bleibeinteresses rechtmäßig eine Ausweisungsverfügung erlassen könnte (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 Bf 137/13 -, juris Rn. 42 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. März 2016 - 10 ZB 14.2634 -, juris Rn. 6, jeweils mit weiteren Nachweisen; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 5 AufenthG Rn. 47).

Denn mit der Ersetzung des Begriffs des "Ausweisungsgrundes" durch den des "Ausweisungsinteresses" mit Wirkung zum 1. August 2015 wollte der Gesetzgeber keine materielle Änderung verbinden (vgl. BT-Drucks. 18/4097, S. 35). [...]