Abschiebeverbot für eine an HIV und Hepatitis B erkrankte Frau aus Côte d’Ivoire:
HIV und Hepatitis B sind in Cote d'Ivoire prinzipiell behandelbar, jedoch existieren unterschiedliche Aussagen bezüglich der Höhe der anfallenden Kosten der Behandlung. Mit geringem Einkommen kann die Antragstellerin selbst bei der Unterstellung, dass die medizinische Behandlung generell möglich sei, nicht die Kosten für die erforderliche Behandlung aufbringen.
(Leitsätze der Redaktion)
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Zunächst einmal sind die vorgetragenen gesundheitlichen Probleme zu berücksichtigen. Die Antragstellerin leidet laut den vorgelegten ärztlichen Attesten an einer HIV-Infektion im Stadium B2 nach CDC und chronischer Hepatitis B.
Prinzipiell ist davon auszugehen, dass die vorgetragenen Erkrankungen im Heimatland der Antragstellerin behandelbar sind und die medizinische Grundversorgung zumindest in Abidjan nahezu vollständig gewährleistet ist. [...]
Es ist auch anzumerken, dass der Versuch einer kostenlosen Gesundheitsfürsorge wegen der rapide steigenden Ausgaben im Februar 2012 nach neun Monaten wieder aufgegeben wurde. Nur wenige sind krankenversichert, so dass Behandlungen grundsätzlich selbst zu zahlen sind. So soll in öffentlichen Krankenhäusern ein Beitrag von 5 €, in privaten Institutionen von 27 € anfallen.
Die ivorische Regierung hat im August 2008 einen kostenlosen Zugang zu der antiretroviralen Therapie (ART) eingeführt. Ungefähr 409.000 Personen brauchen ART, diese erhielten jedoch im Jahr 2011 lediglich 89.410 Personen. Der ungenügende Zugang ist auf häufige Unterbrüche bei der Versorgung mit Medikamenten, zu wenig Personal und zu wenig Einrichtungen zurückzuführen.
Laut der Schweizerischen Flüchtlingshilfe ist es so, dass obwohl die ART grundsätzlich kostenlos erhältlich ist, die regelmäßigen, obligatorischen Blutanalysen kostenpflichtig sind. Ebenfalls kostenpflichtig sind die Behandlungen von Erkrankungen, die aufgrund von HIV/AIDS auftreten (vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe, Elfenbeinküste: Medizinische Versorgung, Auskunft der SFH-Länderanalyse, 07.09.2012).
Nach der Auskunft von MedCOI basiert die Behandlung von HIV-Infektionen in Cote d'Ivoire auf der antiretroviralen Therapie und der Präventivbehandlung von opportunistischen Krankheiten. Es wird bestätigt, dass die antiretrovirale Therapie zwar kostenlos sei, jedoch noch viel Verbesserung bei dem therapeutischen Management erforderlich sei. [...]
Weiter ergaben die Recherchen, dass die Aussagen bezüglich der ambulanten Behandlung bei einem Spezialisten für Patienten mit der Kombination HIV-Infektion und Hepatitis-B Erkrankung voneinander abweichen. Während eine Kontaktperson angab, die Behandlung sei nicht kostenlos und jede ambulante Konsultation bei einem HIV-Spezialisten, Internisten und Hepatologen würde in jedem öffentlichen Krankenhaus 3.500 CFAF kosten, erklärte eine andere Kontaktperson, dass ambulante Behandlungen bei einem HIV-Spezialisten und Hepatologen für Patienten mit der Kombination HIV-Infektion und Hepatitis B-Erkrankung gebührenfrei seien, Behandlungen bei einem Internisten oder einem Psychiater jedoch nicht.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die vorgetragenen Erkrankungen in Côte d'Ivoire zwar prinzipiell behandelbar sind, jedoch unterschiedliche Aussagen zu der Höhe der anfallenden Kosten der Behandlung existieren und die in den vorgelegten ärztlichen Attesten aufgeführten Medikamente nicht vollständig erhältlich sind.
Davon abgesehen ist jedoch auch zu beachten, ob es der Antragstellerin - auch unter Berücksichtigung der vorgetragenen Erkrankungen - möglich wäre, im Falle einer Rückkehr eine Existenz aufzubauen und Einkommen zu erwirtschaften, um so auch die anfallenden Kosten der medizinischen Behandlung zu leisten.
Die Antragstellerin hat glaubhaft dargelegt, dass sie bei ihrer Rückkehr in ihr Heimatland nicht auf die Unterstützung durch - Eltern, Geschwister, Onkel - vertrauen kann [...].
Die Antragstellerin gab zudem an, nur zwei Jahre die Schule besucht zu haben. Der Antragstellerin dürften daher nur Beschäftigungsmöglichkeiten offen stehen, die keine oder eine geringe Ausbildung voraussetzen. Bei solchen Beschäftigungsmöglichkeiten ist jedoch nicht zu erwarten, dass hierdurch Einkünfte erzielt werden, die über dem monatlichen Durchschnittseinkommen liegen [...].
Davon abgesehen stellt die Stigmatisierung und gesellschaftliche Ausgrenzung von Personen, die mit HIV/AIDS leben, ein weit verbreitetes und bedeutendes Problem dar, welches es der Antragstellerin zusätzlich erschweren könnte, eine Arbeit zu finden und damit ein Einkommen zu erzielen (vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe, Elfenbeinküste: Medizinische Versorgung, Auskunft der SFH-Länderanalyse, 07.09.2012)
Mit einem solchen Einkommen könnte die Antragstellerin - selbst bei Unterstellung, dass eine medizinische Behandlung in Côte d'Ivoire möglich und für sie zugänglich wäre - nicht die Kosten für die erforderliche medizinische Behandlung aufbringen, weil es regelmäßig vollständig zur Deckung der Lebenshaltungskosten benötigt wird (vgl. Auskunft der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Abidjan vom 28.07.2006 an das VG Düsseldorf). [...]