Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Zitieren als:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Entscheidung vom 16.12.2016 - - asyl.net: M24500
https://www.asyl.net/rsdb/M24500
Leitsatz:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Asylbewerberleistungsgesetz:

1. Bestehende AsylbLG-Regelsätze gelten 2017 weiter. Da der Bundesrat dem Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des AsylbLG nicht zugestimmt hat, können die vom Bundestag geschlossenen Neuregelungen nicht wie vorgesehen zum 1.1.2017 wirksam werden.

2. Insbesondere erfolgt keine Anpassung der Geldleistungen nach dem AsylbLG, die für das neue Jahr 2017 – entsprechend den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben – an die Werte der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe angepasst werden sollten. Die im Jahr 2016 geltenden Beträge behalten – vorerst – auch für die Zeit nach dem 1.1.2017 ihre Wirksamkeit.

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Asylbewerberleistungsgesetz, Erlass, Sozialleistungen, Regelleistung, Regelsätze, Anpassung,
Normen: AsylbLG § 3
Auszüge:

[...]

Der Bundesrat hat heute dem Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht zugestimmt. Damit können die vom Bundestag geschlossenen Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht - wie vorgesehen - zum 1. Januar 2017 wirksam werden.

[...]

Schließlich ist es auch nicht möglich, zur Bestimmung der Leistungshöhe ab dem 1. Januar 2017 einfach die Werte aus dem Gesetzentwurf zum dritten AsylbLG-Änderungsgesetz zu Grunde zu legen. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesrat abgelehnt; die Werte sind somit nicht legitimiert. Im Übrigen widerspräche dieses Vorgehen klar der Bekanntmachungserlaubnis, die nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur die auf der Grundlage der RBSFV fortgeschriebenen Werte betrifft.

Damit bleiben die derzeit geltenden Leistungssätze auch nach dem 31.12.2016 weiterhin wirksam. Diese ergeben sich hinsichtlich des notwendigen Bedarfs aus der Bekanntmachung der Sätze vom 27.10.2015 (vgl. die Anlagen) und zum Anderen aus dem "Asylpaket II" (Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren), das am 17.03.2016 in Kraft getreten ist. [...]