Bundesministerium des Innern

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Zitieren als:
Bundesministerium des Innern, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 15.03.2017 - AG M4-20203/1#1 - asyl.net: M24818
https://www.asyl.net/rsdb/M24818
Leitsatz:

Bundesinnenministerium zur Wiederaufnahme von Dublin-Überstellungen nach Griechenland:

1. Bei vulnerablen Personen verzichtet das BAMF weiterhin auf Übernahmeersuchen an Griechenland.

2. Bei alleinstehenden Personen, Ehepaaren und Familien ohne Problemkonstellationen werden Übernahmeersuchen gestellt. Dies gilt auch für "Gefährder" und Straftäter.

3. Eine Überstellung erfolgt nach Zustimmung und Zusicherung, dass die Betroffenen entsprechend der Richtlinienvorgaben untergebracht und ihre Asylanträge bearbeitet werden.

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Dublinverfahren, Griechenland, Erlass, Zusicherung, Überstellung, besonders schutzbedürftig, vulnerabel, Erlass, Bundesministerium des Innern,
Normen: Dublin III-VO Art. 29,
Auszüge:

[Ab 15. März 2017]

[...]

1. Das Bundesamt für Migration verzichtet bis auf weiteres auf Übernahmeersuchen an Griechenland in Bezug auf vulnerable Personen.

2. Bei alleinstehenden Personen, Ehepaaren und Familienverbände ohne Problemkonstellationen mit EURODAC-Treffern bei Asylantrag in Griechenland oder illegaler Einreise über Griechenland ab dem 15.3.2017 oder Aufenthaltstitel oder Visumserteilung durch Griechenland, mit dem die Person ab dem 15.3.2017 in Griechenland einreist, wird ein Übernahmeersuchen an Griechenland gestellt.

3. Auch für Gefährder und Straftäter, für die Griechenland ab dem 15.3.2017 zuständig wird, wird ein Übernahmeersuchen gestellt.

4. Eine Überstellung erfolgt nach Zustimmung und bis auf weiteres auf Basis einer Zusicherung durch Griechenland, dass sie zu überstellende Personen entsprechend den Normen der Richtlinie 2013/33/EU untergebracht und ihr Antrag nach Maßgabe der Richtlinie 2013/32/EU bearbeitet wird. [...]