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Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 22.03.2017 - - asyl.net: M24830
https://www.asyl.net/rsdb/M24830
Leitsatz:

Innenministerium Schleswig-Holstein: "Bleibeperspektive" bei Verpflichtung zu Integrationskursen:

1. Leistungsträger der Länder und Kommunen nach dem AsylbLG können seit dem 1.1.2017 Asylsuchende sanktionsbewehrt zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichten (§ 5b AsylblG), wenn ein "rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist".

2. Eine erste statistische Auswertung ergibt, dass 181 Personen verpflichtet wurden, die nicht aus den vom BAMF geführten fünf Herkunftsländern mit "guten Bleibeperspektive" stammen, darunter 72 Personen aus Afghanistan.

3. Jemen ist seit kurzem "aufgrund der Anerkennungsquote Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive".

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Bleibeperspektive, Integrationsmaßnahme, Jemen, Erlass, Integrationskurs, Asylbewerberleistungsgesetz, Verpflichtung, Sozialleistungen, Afghanistan, Schleswig-Holstein, Aufenthaltsgestattung, Duldung,
Normen: AsylbLG § 5b, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 3, AufenthG § 44, AufenthG § 25 Abs. 5,
Auszüge:

[...]

Mit dem Integrationsgesetz vom 06.08.2016 ist in § 5b AsylbLG in Verbindung mit § 44 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt worden, dass die zuständige Behörde auch solche Leistungsberechtigten im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zulassen kann, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzen und eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist oder die Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen.

Dazu gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Umsetzung der Teilnahmeverpflichtung gemäß § 5b Abs. 1 AsylbLG folgende Informationen:

"Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs durch Träger der Leistungen nach dem AsylbLG

Seit 01.01.2017 besteht rechtlich die Möglichkeit für Träger der Leistungen nach dem AsylbLG (TLA), Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive zur Teilnahme am Integrationskurs zu verpflichten.

Das Bundesamt für Migration (BAMF) hat im Dezember 2016 allen 1.091 bekannten TLA die Möglichkeit bereitgestellt, sich für das Online-Verfahren ("Webmaske") zu registrieren. Davon haben rund drei Viertel (886 = 81 %) der Kommunen bisher Gebrauch gemacht. Vereinzelt wurde mitgeteilt, man "werde an dem Verfahren nicht teilnehmen" bzw. von der Möglichkeit keinen Gebrauch machen.

Eine erste statistische Auswertung hat mit Stand 06.02.2017 folgendes ergeben

• In den ersten 5 Wochen wurden 1.660 Verpflichtungen ausgesprochen

• Diese stammen aus 11 Bundesländern (BW, BY,BB, HE, MV, NI, NW, RP, SH, ST, TH)

• 137 verschiedene Behörden (= 12,6 %) haben davon Gebrauch gemacht

• Bisher wurden 181 Personen zur Teilnahme verpflichtet (10 %), die nicht zur Gruppe der fünf Herkunftsländer mit guter Bleibeperspektive zählen, darunter 72 Afghanen."

Ergänzend weise ich darauf hin, dass seit kurzem der Jemen aufgrund der Anerkennungsquote Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive ist. [...]