Landesbehörden

Merkliste
Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 29.03.2017 - 123-39.18.03-16-004 - asyl.net: M24861
https://www.asyl.net/rsdb/M24861
Leitsatz:

Innenministerium Nordrhein-Westfalen zur Steuerung des Asylsystems:

Spezifische Verfahrensregelungen für Gruppen von Asylsuchenden:

1. "Beschleunigtes Verfahren" (Fallgruppe I) läuft seit Ende 2015 mit dem Ziel der Rückführung bzw. freiwilligen Rückkehr bei abgelehntem Asylantrag noch aus einer Landeseinrichtung. Die Aufenthaltszeit kann mehr als sechs Monate betragen; Erstantragstellende aus Georgien sind nach sechs Monaten auf die Kommunen zu verteilen.

2. Pilotverfahren Dublin (Fallgruppe II: neu eingereiste Personen mit einem EURODAC-Treffer der Kategorie 1 (Asylantragstellung) in Italien und Polen) mit dem BAMF läuft von Dezember 2016 bis Mai 2017 mit dem Ziel der Beschleunigung und der Steigerung der Überstellungsquote durch eine Teilzentralisierung innerhalb des Landes.

3. Asylsuchende außerhalb dieser Verfahren (Fallgruppe III) sind aus den Landeseinrichtungen in Unterbringungseinrichtungen in den Regierungsbezirken zu verteilen. Nach Anerkennung sind sie unverzüglich nach § 12a AufenthG (Wohnsitzregelung) einer Kommune zuzuweisen. Bei ungeklärter Bleibeperspektive erfolgt die Zuweisung erst nach drei Monaten. Vulnerable Personen werden unabhängig davon in Einrichtungen für Schutzbedürftige untergebracht.

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Asylverfahrensrecht, freiwillige Ausreise, Dublinverfahren, Umverteilung, Verteilungsverfahren, Erlass, Asylverfahren, beschleunigtes Verfahren, Rückführung, freiwillige Rückkehr, Georgien, Pilotverfahren, EURODAC, Italien, Polen, Verteilungsverfahren, Verteilung, Wohnsitzauflage, besonders schutzbedürftig, Nordrhein-Westfalen,
Normen: AsylG § 50, AufenthG § 12a,
Auszüge:

[...]

Der seit Frühjahr 2016 zu verzeichnende Rückgang der Zugangszahlen schafft jetzt die Möglichkeit, das Landesaufnahmesystem in Nordrhein-Westfalen stärker unter asylrechtlichen Gesichtspunkten zu steuern. Der vorliegende Erlass beschreibt hierzu spezifische Verfahrensregelungen für Asylbewerbergruppen, benennt Zuständigkeiten für einzelne Phasen, beschreibt das Zusammenwirken aller Beteiligten und enthält Vorgaben für die Aufgabenstellung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Dabei wird zwischen folgenden Asylbewerbergruppen unterschieden:

- Fallgruppe I: Asylsuchende im sog. beschleunigten Verfahren

- Fallgruppe II: Asylsuchende im Pilotverfahren Dublin

- Fallgruppe III: Asylsuchende außerhalb dieser beiden Verfahren

Während im ersten Teil des Erlasses ein Regelverfahren beschrieben wird, enthält der zweite Teil Hinweise, die für die Steuerung des Asylsystems im Jahr 2017 besondere Relevanz entfalten. [...]