Migrationsbeauftragter des Berliner Senats zu Abschiebungen
nach Afghanistan:
1. Einen förmlichen Abschiebungsstopp wird es zum Bedauern des Migrationsbeauftragten nicht geben.
2. In den letzten Jahren sind aus Berlin keine Abschiebungen nach Afghanistan erfolgt.
3. Grundsätzlich zieht die Ausländerbehörde Abschiebungen nur für erwachsene männliche Personen, die Straftaten begangen haben sowie für "Gefährder" in Betracht. Jede vorgesehene Abschiebung nach Afghanistan wird von der Hausleitung der Senatsverwaltung für Inneres überprüft.
4. Bleibeperspektiven können sich trotz erfolglosen Asylverfahrens über die Ausbildungsduldung, Bleiberechtsregelungen oder die Härtefallkommission ergeben.
(Zusammenfassung der Redaktion)
[...]
Ich habe Ihre Sorgen zum Anlass genommen, mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Thematik zu erörtern. Einen förmlichen Abschiebungsstopp nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins wird es in Berlin zu meinem Bedauern nicht geben.
Dennoch kann festgehalten werden, dass Abschiebungen nach Afghanistan in den letzten Jahren aus Berlin nicht erfolgt sind.
Im Umgang mit der Frage, ob und inwieweit vollziehbare Ausreisepflichten nach Afghanistan zwangsweise durchgesetzt werden sollen, ist mir für Berlin auch weiterhin ein sehr behutsames und bedachtes Vorgehen von Politik und Verwaltung zugesichert worden. Grundsätzlich zieht die Ausländerbehörde Abschiebungen nach Afghanistan nur für erwachsene (männliche) Personen, die Straftaten begangen haben und für sogenannte "Gefährder" in Betracht.
Jede vorgesehene Abschiebung nach Afghanistan steht außerdem unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die politische Hausleitung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die diese Entscheidungen unter sorgfältigster Abwägung – auch unter Berücksichtigung der humanitären Belange – treffen wird. Dies hat – wie eingangs erwähnt – in den letzten Jahren zu keiner einzigen Rückführung geführt. [...]