Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen drohender Zwangsverheiratung. Für Kurden existiert interner Schutz grundsätzlich zumindest in der Westtürkei. Dies gilt jedoch nicht für alleinstehende Frauen und allein erziehende Mütter mit minderjährigen Kindern bei fehlender Ausbildung und nicht vorhandener Unterstützung durch Verwandte vor Ort.
(Leitsatz der Redaktion)
[...]
Die derzeitigen humanitären Bedingungen in der Türkei führen nicht zu der Annahme, dass bei Abschiebung der Antragstellerin eine Verletzung des Art. 3 EMRK vorliegt.
Die Türkei ist ihrer Verfassung zufolge eine demokratische, laizistische, soziale und rechtsstaatliche Republik. Am 17.12.2004 beschloss der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU, die am 03.10.2005 begannen. Das Ende der Verhandlungen ist offen, ein konkretes Aufnahmedatum besteht nicht.
Die islamisch-konservative AKP (Adalet ve Kalkınma Partisi, Partei für Gerechtigkeit und Aufbau) stellte seit den Wahlen vom November 2002 die Regierung. Sie verfügte über eine komfortable Mehrheit der 550 Parlamentssitze und regierte bis zu den Parlamentswahlen im Juni 2015 allein. Bereits am 10.08.2014 wurde der türkische Staatspräsident zum ersten Mal direkt vom Volk gewählt. Der bisherige Ministerpräsident Erdogan gewann diese Präsidentschaftswahl schon im ersten Wahlgang mit über 52 %. Bei den Parlamentswahlen vom 07.06.2015 verlor die AKP jedoch ihre absolute Mehrheit. Sie blieb zwar stärkste Kraft (258 Sitze), erhielt aber nur noch 40,9 % der Stimmen (zuletzt 49,9 %). Die prokurdische HDP schaffte mit 13,1 % erstmals den Sprung über die landesweite Zehn-Prozent-Hürde und konnte 80 Abgeordnete ins Parlament schicken (bisher 36 Mandate über Direktkandidaten der BDP). Die sozialdemokratische CHP wurde mit 25,2 % und 133 Sitzen zweitstärkste Kraft (zuletzt 25,9 %), die ultrarechte MHP erreichte knapp 16,3 % (zuletzt 13 %) und war im neuen Parlament mit 80 Abgeordneten vertreten. Da die Koalitionsverhandlungen erfolglos blieben, fanden am 01.11.2015 Neuwahlen statt. Dabei konnte die AKP mit fast 50 % der Stimmen die absolute Mehrheit zurückerlangen und kann künftig wieder allein regieren. Auf den zweiten Rang kam die CHP mit unverändert rund 25 % der Stimmen, gefolgt von der MHP mit rund 12 % und der HDP mit 10,7 %. Anfang Dezember 2016 brachte die AKP einen mit der MHP abgesprochenen Entwurf einer Verfassungsänderung zur Einführung eines Präsidialsystems ins Parlament ein, der im Januar 2017 mit der für ein Referendum erforderlichen Drei-Fünftel-Mehrheit beschlossen wurde.
Am 15.07.2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch, als Teile des Militärs die Macht übernehmen wollten. Der Putsch scheiterte, seitdem geht die türkische Regierung mit zahlreichen Maßnahmen gegen all jene vor, die als Gegner betrachtet werden. Am 20.07.2016 wurde ein dreimonatiger Notstand ausgerufen, der es der Regierung erlaubt, per Dekret zu regieren. Der Notstand wurde am 19.10.2016 sowie am 03.01.2017 für jeweils drei Monate verlängert. Als Drahtzieher des Putsches macht Staatspräsident Erdogan den Amerika lebenden Prediger Fethullah Gülen und dessen Anhänger in der Türkei (Gülen-Bewegung, auch Hizmet-Bewegung, FETÖ) verantwortlich. Nach dem Putschversuch hat die Regierung sog. "Säuberungsmaßnahmen" gegen Individuen und Institutionen durchgeführt, die sie der Gülen-Bewegung zurechnet oder denen eine Nähe zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) oder anderen terroristischen Vereinigungen vorgeworfen wird. Die türkische Regierung leitete zudem bis Januar 2017 (Stand: 04.01.2017) gegen 103.850 Personen Ermittlungsverfahren ein, 86.519 Personen wurden in Polizeigewahrsam genommen, davon befanden sich im Januar 2017 noch 41.034 in Untersuchungshaft (7.597 Polizei, 6.748 Militär, 2.433 Richter und Staatsanwälte). 76.000 Beamte wurden vom Dienst suspendiert, auch kam es zur Beendigung des Beamtenverhältnisses bei Militärangehörigen (7.536). Es wurden jedoch auch über 20.000 Lehrer, Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Soldaten und Beamte wieder entlastet und ihre Suspendierung aufgehoben (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei vom 19.02.2017, Stand: Januar 2017, Gz.: 508-516.80/3 TUR). Die landesweiten Entlassungen, Suspendierungen und Verhaftungen setzten sich auch in den darauf folgenden Wochen fort. Zudem wurden zahlreiche Zeitungen, Fernsehsender, Verlage, Gesundheitseinrichtungen, Bildungsinstitutionen, Stiftungen, Vereine, Universitäten sowie Gewerkschaften geschlossen, denen entweder Kontakte zur Gülen-Bewegung oder zur PKK vorgeworfen wurden.
Seit November 2002 hat die AKP-Regierung ein umfangreiches gesetzgeberisches Reformprogramm verwirklicht und bekennt sich ausdrücklich zur Verbesserung der Menschenrechtslage. Die türkische Regierung hat zudem wiederholt betont, dass sie gegenüber Folter eine "Null-Toleranz"-Politik verfolge. Insgesamt wurden seit 2002 zahlreiche "Reformpakete" verabschiedet, die in kurzer Zeit umwälzende gesetzgeberische Neuerungen brachten. Dabei wurde auch die Todesstrafe vollständig abgeschafft und noch zur Vollstreckung ausstehende Todesurteile wurden in lebenslängliche schwere Haftstrafen umgewandelt. Die Minderheitenrechte - vor allem für die Kurden - wurden ausgeweitet. Die türkische Regierung hat wiederholt ein klares Bekenntnis zum Ziel der EU-Vollmitgliedschaft abgegeben und angekündigt, den Reformprozess, der sich seit Anfang 2005 deutlich verlangsamt hat, wieder zu beschleunigen. Seit 2010 hat die Regierung auf der Grundlage eines erfolgreichen Verfassungsreferendums weitere substanzielle Reformen im Bereich des materiellen Rechts verwirklicht (z.B. Stärkung der Rechte der Gewerkschaften, Ombudsmann-Gesetz, Gleichstellung, Verfassungsbeschwerde, Datenschutz, Justizreform). Seit Ende 20 13 ist der Reformprozess jedoch aufgrund einer zunehmend polarisierten politischen Auseinandersetzung und Streitigkeiten innerhalb des religiös-konservativen Lagers durch das Ende der langjährigen Zusammenarbeit mit den Anhängern des islamischen Predigers Fethullah Gülen wieder weitgehend zum Erliegen gekommen. Ein im Oktober 2011 gestarteter Prozess zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung gemeinsam mit den anderen im Parlament vertretenen Parteien scheiterte bereits im Dezember 2013. Zuletzt gab es Rückschritte in rechtsstaatlich-demokratischen Kernbereichen wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Unabhängigkeit der Justiz. Ende Mai 2016 billigte das Kabinett die Entscheidung von Staatspräsident Erdogan, die Anhänger von Fethullah Gülen als "Gülenistische Terror-Gruppe" (FETÖ) einzustufen (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei vom 19.02.2017, Stand: Januar 2017, Gz.: 508-516.80/3 TUR).
Die Kurdenfrage ist, neben der Aufarbeitung des Putschversuches vom Juli 2016, nach wie vor eines der Hauptprobleme der türkischen Innenpolitik. Im kurdisch geprägten Südosten des Landes kam es in den letzten Jahren weiterhin zu Spannungen und Auseinandersetzungen mit der PKK. Die PKK ist weiterhin auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufgeführt. Das in Deutschland und der EU bestehende Verbot der PKK erstreckt sich auch auf die Nachfolgeorganisationen unter anderem Namen.
Die Regierung hat zunächst jedoch auch ihre Anstrengungen auf wirtschaftlichem und kulturpolitischem Gebiet zur Verbesserung der Lage der Kurden verstärkt. Mit dem Verbot der prokurdischen DTP im Dezember 2009, der Verhaftung von lokalen Führungskadern und Bürgermeistern der Partei wegen Verdachts auf PKK-Aktivitäten, den damit verbunden Protesten sowie der Zunahme von gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der PKK kam es jedoch wieder zu Rückschritten im Annäherungsprozess. Im Januar 2013 wurden von Regierungsseite die Gespräche mit der PKK wieder aufgenommen und mit dem seit 14 Jahren inhaftierten PKK-Chef Abdullah Öcalan über einen Friedensplan verhandelt. Dieser rief im März die PKK-Kämpfer zu einer Waffenruhe und zum Rückzug in den Nordirak auf, der im Mai begann. Im September 2013 stoppte die PKK den Abzug und warf der türkischen Regierung vor, sie setze die angekündigten Reformen zur Stärkung der Rechte der Kurden nicht um. Seit der Aufkündigung des Waffenstillstands Ende Juli 2015 kommt es wieder vermehrt zu Anschlägen und Kämpfen (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei vom 19.02.2017, Stand: Januar 2017, Gz.: 508-516.80/3 TUR; EU-Kommission, Fortschrittsbericht Türkei vom 09.11.2016).
Aufgrund der individuellen Umstände der Antragstellerin ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit jedoch davon auszugehen, dass sich die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK durch die Abschiebung außergewöhnlich erhöht und deswegen ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen ist. Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine alleinstehende Frau. Laut Erkenntnissen des Bundesamtes bleibt die gesellschaftliche Wirklichkeit in weiten Teilen der Türkei hinter den gesetzlichen Entwicklungen zurück. In den ländlichen Gebieten der Osttürkei ist die Gesellschaft meist traditionell und streng patriarchalisch strukturiert. Die Rolle der Frau wird dort nach wie vor traditionell gesehen, deren Ehre gleichbedeutend mit der Familienehre ist.
Für Kurden existiert interner Schutz grundsätzlich zumindest in der Westtürkei. Die Erlangung eines Existenzminimums ist für alleinstehende Frauen und allein erziehende Mütter mit minderjährigen Kindern bei fehlender Ausbildung sowie keiner möglichen Unterstützung durch dort lebende Verwandte nicht möglich. Die Antragstellerin verfügt über keine Ausbildung und war und ist Hausfrau. Die Familie der Antragstellerin lebt Im Osten der Türkei. [...]