OVG Nordrhein-Westfalen

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Zitieren als:
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2017 - 13 A 517/16.A - asyl.net: M26234
https://www.asyl.net/rsdb/M26234
Leitsatz:

Zur Verwendung psychologischer Stellungnahmen in Verfahren wegen krankheitsbedingter Abschiebungsverbote:

Zwar handelt es sich bei einer gutachterlichen Stellungnahme eines Psychologischen Psychotherapeuten nicht um ein "fachärztliches Attest"im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, gleichwohl ist eine solche Stellungsnahme auch nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht generell ungeeignet zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags.

Vielmehr ist ein - gewissen Mindestanforderungen genügendes - fachärztliches Attest zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweises nur "regelmäßig" erforderlich.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Psychologe, psychologischer Psychotherapeut, Sachverständigengutachten, Beweisantrag, psychische Erkrankung, Posttraumatische Belastungsstörung, Abschiebungsverbot, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot,
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7
Auszüge:

[...]

Nach der von der Klägerin in Bezug genommenen und auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 -, juris, Rn. 15) gehört zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen PTBS zum Gegenstand hat, angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie seiner vielfältigen Symptome regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests. Aus diesem muss sich nachvollziehbar ergeben, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

10 Ein Psychologischer Psychotherapeut ist kein (Fach-)Arzt. Eine gutachterliche Stellungnahme eines Psychologischen Psychotherapeuten ist mithin keine "fachärztliche Stellungnahme"; eine durch einen Psychologischen Psychotherapeuten gestellte Diagnose keine "fachärztliche Diagnose".

11,12 Nur klarstellend weist der Senat darauf hin, dass daraus indes nicht folgt, dass die gutachterliche Stellungnahme eines Psychologischen Psychotherapeuten generell zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeeignet wäre. Vielmehr ist ein - gewissen Mindestanforderungen genügendes - fachärztliches Attest zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweises nur "regelmäßig" erforderlich. Dieser Grundsatz stellt demnach nicht in Frage, dass neben Fachärzten grundsätzlich auch Psychologische Psychotherapeuten aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation zur Diagnose psychischer Erkrankungen einschließlich posttraumatischer Belastungsstörungen befähigt sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 8 A 3053/08.A -, juris, Rn. 7 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 27. September 2016 - OVG 3 N 24.15 -, juris, Rn. 18). [...]