VG Gießen

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Zitieren als:
VG Gießen, Beschluss vom 17.09.2018 - 4 L 9383/17.GI.A - asyl.net: M26720
https://www.asyl.net/rsdb/M26720
Leitsatz:

Asylsuchende bei verweigerter Selbstgestellung „flüchtig“:

Wer in Kenntnis der Ausreisepflicht und entgegen einer Anordnung des persönlichen Erscheinens unter Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht zum Überstellungstermin bei der Ausländerbehörde erscheint ist "flüchtig" gemäß Art. 29 Abs. 2 S. 2 Dublin-III-VO.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Selbstgestellung, Mitwirkungspflicht, flüchtig, Dublinverfahren, Dublin III-Verordnung, Überstellungsfrist,
Normen: VO 604/2013 Art. 29 Abs. 2 S. 2, VO 604/2013 Art. 29,
Auszüge:

[...]

Die Antragsteller sind "flüchtig" im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO. Nach dem Wortsinn des Begriffs "flüchtig", der Systematik bzw. dem Gesamtkontext des Asylverfahrensrechts und dem Sinn und Zweck der Regelung in Art. 29 Dublin III-VO ist ein Asylbewerber als "flüchtig" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO anzusehen, wenn die geplante Überstellung nicht durchgeführt werden kann, weil sich der Asylbewerber unter Verletzung seiner Mitwirkungspflichten der Überstellung durch Nichterscheinen bei der zuständigen Behörde entzieht. Entscheidend ist, dass das Scheitern der Überstellung objektiv durch den Asylbewerber verursacht ist, also in seiner Sphäre liegt, und nicht von der Antragsgegnerin wegen etwaiger organisatorischer Schwierigkeiten zu vertreten ist. Der Ablauf der Überstellungsfrist soll nämlich nicht nur den Asylbewerber schützen, sondern auch die Zuständigkeit des ersuchenden Mitgliedstaats begründen. Es reicht daher aus, wenn der zu überstellende Asylbewerber in Kenntnis seiner andauernden Ausreisepflicht und unter Verletzung seiner Rechtspflichten seine Überstellung durch Nichterscheinen bei der zuständigen Behörde verhindert (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 25.07.2018 - 2 L 364/18.A - Rn. 11, juris; VG Regensburg, Urteil vom 20.02.2015 - RN 3 K 14.50264 - Rn. 54, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 11.12.2014 - 1 B 1196/14 - Rn. 7, juris; VG Berlin, Beschluss vom 04.06.2013 - VG 21 L 151.13 - BeckRS 2013, 53714). [...]