VG Lüneburg

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Zitieren als:
VG Lüneburg, Urteil vom 27.12.2018 - 4 A 109/18 - asyl.net: M27073
https://www.asyl.net/rsdb/M27073
Leitsatz:

Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG für einen 27-jährigen Palästinenser bezüglich des Gaza-Streifens wegen der konkreten Gefahr für Leib und Leben durch den bewaffneten Konflikt zwischen Hamas und israelischem Militär.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Gaza, Gaza-Streifen, Palästinensische Gebiete, Palästinenser, Israel, Hamas, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, bewaffneter Konflikt, extreme Gefahrenlage,
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1,
Auszüge:

[...]

Es liegt jedoch ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in Bezug auf den Gazastreifen als Teilgebiet der Palästinensischen Autonomiegebiete vor.

Nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG soll von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abgesehen werden, wenn für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Abschiebezielsaat besteht.

Im Falle des aus dem Gazastreifen stammenden Klägers hat die Beklagte eine Abschiebung in die Palästinensischen Autonomiegebiete Gaza angedroht. Angesichts der jüngsten bewaffneten Ausweitung des Konflikts zwischen militanten Palästinensern aus dem Gazastreifen und Israel (vgl. die Analyse zu den sicherheitsrelevanten Entwicklungen und zu Aussichten auf einen Waffenstillstand der ICG vom 16.11.2018 www.ecoi.net/de/document/1451307.html und den Appell von Amnesty International vom 13.11.2018 www.ecoi.net/de/document/1450719.html) ist nach Überzeugung der Einzelrichterin für den Kläger eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben beachtlich wahrscheinlich, sofern er in den Gazastreifen abgeschoben werden würde (vgl. auch Urteil des Gerichts vom 19.12.2018 - 4 A 457/17).

Allerdings besteht ein solches Abschiebungshindernis nicht für die übrigen Palästinensischen Autonomiegebiete. [...]