OVG Nordrhein-Westfalen

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Zitieren als:
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.08.2019 - 21 A 1895/18.A - asyl.net: M27564
https://www.asyl.net/rsdb/M27564
Leitsatz:

Berufungszulassung zur Frage des Familienflüchtlingsschutzes für die Ehefrau in einer polygamen Ehe:

Zulassung der Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der in erster Instanz verneinten Frage, ob auch die zweite Ehefrau im Falle einer polygamen Ehe Ehegatte im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 2 AsylG ist.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Familienasyl, Familienflüchtlingsschutz, Zweitehe, polygame Ehe, Berufung, Berufungszulassung,
Normen: AsylG § Abs. 3 Nr. 1, AsylG § 26 Abs. 1 S. 1,
Auszüge:

[...]

Die Berufung wird gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugelassen, weil die Klägerin dargelegt hat, dass jedenfalls hinsichtlich der von ihr sinngemäß aufgeworfene Frage, ob im Fall einer (polygamen) Ehe eines Mannes mit zwei Frauen auch die zweite Frau Ehegatte im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 1 AsylG ist, über den Einzelfall hinausreichender Klärungsbedarf besteht.  [...]