VG Dresden

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Zitieren als:
VG Dresden, Urteil vom 26.03.2019 - 12 K 4746/17.A - asyl.net: M27697
https://www.asyl.net/rsdb/M27697
Leitsatz:

Keine Verfolgung in Äthiopien wegen eritreischer Staatsangehörigkeit:

Seit der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrages zwischen Äthiopien und Eritrea im September 2018 ist in Äthiopien mit einer Verfolgung wegen der eritreischen Abstammung nicht (mehr) zu rechnen.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Eritrea, Äthiopien, Staatsangehörigkeit, Unabhängigkeit, eritreische Abstammung, äthiopische Staatsangehörigkeit, Eritreer,
Normen: AsylG § 3, AsylG § 3a, AsylG § 3b, AsylG § 3c, AsylG § 3d,
Auszüge:

[...]

Im Übrigen ist angesichts der politischen Veränderungen unter den jetzigen Verhältnissen nicht mehr damit zu rechnen, allein wegen zugeschriebener Herkunft aus Eritrea wegen Spionage für das mit Äthiopien im Kriegszustand befindliche Eritrea verdächtigt und verfolgt zu werden. Mit Eritrea wurde ein Friedensabkommen geschlossen. Nach gegenseitigen Staatsbesuchen und der Grenzöffnung erfolgte Mitte September 2018 die offizielle Unterzeichnung eines Freundschaftsvertrages zwischen den beiden Ländern. Die Handels- und Flugverbindungen wurden wieder aufgenommen (vgl. BayVGH, Urt. v. 13. Februar 2019 - 8 B 18.30261 - juris Rn. 31 m. w. N.). [...]