VG Köln

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Zitieren als:
VG Köln, Gerichtsbescheid vom 11.11.2019 - 19 K 15281/17.A - asyl.net: M28011
https://www.asyl.net/rsdb/M28011
Leitsatz:

Keine menschenrechtswidrige Behandlung durch Strafverfolgungsbehörden in Ghana:

Der Lagebericht des Auswärtigen Amts enthält keine Hinweise darauf, dass Personen, die von den ghanaischen Strafverfolgungsbehörden wegen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gesucht werden, eine menschenrechtswidrige Behandlung droht.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Ghana, Strafverfolgungsbehörden, Polizei, Strafverfahren, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,
Normen: AsylG § 3,
Auszüge:

[...]

Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass die ghanaische Polizei wegen des Vorfalls im Jahre 2007, also der Tötung der ihn angreifenden Person durch Mitglieder der Gruppe der "Landguards" nach ihm suche, ist auch dieses Vorbringen nicht geeignet, eine asylerhebliche Verfolgung oder die Flüchtlingsanerkennung zu begründen. Dass die ghanaische Polizei nach Angaben des Klägers nach ihm sucht, knüpft nicht an asyl- oder flüchtlingsrelevante Merkmale an. Die angebliche polizeiliche Suche nach dem Kläger dient vielmehr der Aufklärung strafrechtlichen Unrechts. Dem Kläger ist es zuzumuten, sich der strafrechtlichen Verfolgung durch die ghanaischen Behörden zu stellen. Dass dem Kläger im Rahmen des Strafverfolgungsverfahrens menschenrechtswidrige Behandlung durch die Strafverfolgungsbehörden droht, ist nach der Erkenntnislage über die tatsächlichen Verhältnisse in Ghana nicht ersichtlich (vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 09.02.2019, GZ.: 508-516.80/3 GHA). [...]