Bundesministerium des Innern

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Zitieren als:
Bundesministerium des Innern, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 11.02.2020 - V II 5 - 20102/8#4 - asyl.net: M28109
https://www.asyl.net/rsdb/M28109
Leitsatz:

Privilegierte Einbürgerung israelischer Staatsangehöriger:

Bei der Ermessenseinbürgerung israelischer Staatsangehöriger auf Grundlage des § 8 StAG ist die Beibehaltung der israelischen Staatsbürgerschaft generell hinzunehmen. Angesichts der Verantwortung Deutschlands für den Völkermord an der jüdischen Bevölkerung Europas wird ihnen damit dauerhaft die Option einer Rückkehr nach Israel ermöglicht. Somit besteht eine Ausnahme vom Einbürgerungshindernis  entstehender Mehrstaatigkeit.

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Einbürgerung, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Israel, israelische Staatsangehörigkeit, Ermessenseinbürgerung, Weisung, Erlass, Bundesministerium des Innern,
Normen: StAG § 8, StAG § 13, StAG § 14
Auszüge:

[...]

Bei Einbürgerungen israelischer Staatsangehöriger auf der Grundlage des § 8 StAG ist, anders als bei den §§ 9 und 10 StAG, die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit keine gesetzliche Einbürgerungsvoraussetzung. Nummer 8.1.2.6.3.6 VAHStAG lässt im Falle der Anerkennung eines herausragenden öffentlichen Interesses eine Ausnahme vom Einbürgerungshindernis entstehender Mehrstaatigkeit ausdrücklich zu. Ebenso kann nach § 8 Absatz 2 StAG aus Gründen des öffentlichen Interesses ganz oder teilweise von der Unterhaltsfähigkeit abgesehen werden. Dies kommt auch gruppenbezogen in Betracht.

An der Einbürgerung israelischer Staatsangehöriger unter Beibehaltung der israelischen Staatsangehörigkeit besteht ein herausragendes öffentliches Interesse im Sinne der Nummer 8.1.2.6.3.6 VAH-StAG. Es handelt sich hierbei um ein spezielles, über Einzelfälle hinausreichendes übergeordnetes staatliches Interesse, israelischen Staatsangehörigen generell die Einbürgerung unter Beibehaltung ihrer israelischen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen. Deutschland steht in einem einzigartigen Verhältnis zu Israel. Dies ist begründet durch die Verantwortung Deutschlands für die Shoa, dem systematischen Völkermord an etwa sechs Millionen Juden Europas in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit ermöglicht israelischen Staatsangehörigen dauerhaft die Option einer Rückkehr nach Israel.

Vor diesem Hintergrund wird generell ein herausragendes öffentliches Interesse an der Beibehaltung der israelischen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband anerkannt. Entsprechendes gilt bei Einbürgerungen im Inland für die Anforderungen an die Unterhaltsfähigkeit, die im Hinblick auf eine sonst in Betracht kommende Anspruchseinbürgerung auf das in § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StAG geforderte Niveau begrenzt werden. [...]