OVG Berlin-Brandenburg

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Zitieren als:
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2020 - 2 N 39.19 - asyl.net: M28347
https://www.asyl.net/rsdb/M28347
Leitsatz:

Berufungszulassung zu Frage zur Bescheidzustellung:

Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zur Frage, ob der Zustellungswille des BAMF erkennbar ist, wenn lediglich eine nicht unterzeichnete Kopie des Bescheides durch die Ausländerbehörde übergeben wird.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Zustellung, Ablehnungsbescheid, Klagefrist, Berufungszulassung, Zustellungsmangel,
Normen: AsylG § 79 Abs. 3 Nr. 1, AsylG § 10,
Auszüge:

[...]

Die Berufung ist nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG wegen der von den Klägerinnen aufgeworfenen Frage zuzulassen, ob eine Behörde (BAMF) (noch) mit Zustellungs- bzw. Bekanntgabewillen handelt, wenn es sich bei dem überreichten Dokument lediglich um eine Fotokopie handelt, welcher die Unterschrift des Verfügenden fehlt, die also nach Inhalt und Fassung nicht mit der Urschrift des Bescheides vollständig übereinstimmt. [...]