Subsidiärer Schutz für eine Frau aus Togo wegen drohender Inhaftierung:
1. Je nach den Hintergründen der Inhaftierung und den Umständen des Einzelfalls kann eine Inhaftierung in Togo eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AsylG darstellen.
2. In Togo gibt es kein effektives Rechtsschutzsystem. Es besteht die Gefahr, über längere Zeiträume ohne gerichtliche Entscheidung inhaftiert zu werden.
3. Untersuchungshaft dauert häufig mehrere Monate, mitunter über die Dauer einer etwaigen Verurteilung hinaus. Die Haftbedingung sind potentiell lebensbedrohlich. Es gibt auch Berichte darüber, dass nach wie vor Folter angewendet wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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Aus den vorliegenden Erkenntnismitteln ergibt sich, dass eine Inhaftierung in Togo, abhängig von den Hintergründen der Inhaftierung und den Gründen des Einzelfalls, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AsylG darstellen kann. Mangels eines effektiv ausgestalteten Rechtsschutzsystems und hinreichender Kontrolle der Sicherheitsbehörden durch die Justiz besteht in Togo die allgemeine Gefahr, unrechtmäßig auch über längere Zeit hinweg und ohne gerichtliche Entscheidung eingesperrt zu werden (US Department of State, Togo 2018 Human Rights Report, S. 4). Die Untersuchungshaft findet teilweise über mehrere Monate hinweg statt und zwar noch über die Dauer einer etwaigen Verurteilung hinaus (US Department of State, Togo 2018 Human Rights Report, S. 4). Die Haftbedingung sind potentiell lebensbedrohlich, vor allem auf Grund von Überfüllung der Gefängnisse, schlechter Hygiene, fehlender oder unzureichender Nahrung und medizinischer Versorgung und einem zumindest teilweise nicht vorhandenen Zugang zu Trinkwasser (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Togo, Gesamtaktualisierung vom 05.03.2019, unter 10., S. 15; Freedom House, Report Togo 2018, unter F3). Es gibt auch Berichte über nach wie vor stattfindende Folter (Freedom House, Report Togo 2018, unter F3). Einem Bericht zufolge wurde ein Gefangener von Gefängniswärtern totgeprügelt (US Department of State, Togo 2018 Human Rights Report, S. 1). [...]