Bundesministerium des Innern

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Zitieren als:
Bundesministerium des Innern, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 03.12.2019 - M 3 – 21002/29#1 - asyl.net: M28496
https://www.asyl.net/rsdb/M28496
Leitsatz:

Bekanntmachung über das Mindestgehalt für den Erhalt der Blauen Karte EU im Jahr 2020:

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in einer Bekanntmachung zu § 2 Abs. 4 BeschV die Mindestgehälter für die Blaue Karte EU im Jahr 2020 angegeben.

Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU beträgt grundsätzlich zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, woraus sich für das Jahr 2020 ein Betrag von 55 200 Euro ergibt.

Für Mangelberufe gilt hingegen ein reduziertes Mindestgehalt von 52% der Beitragsbemessungsgrenze, woraus sich für das Jahr 2020 ein Gehalt von 43 056 Euro ergibt.

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Blaue Karte, Blaue Karte EU, Mindestgehalt, Gehalt, Mangelberufe, Beitragsbemessungsgrenze, Bekanntmachung,
Normen: BeschV § 2 Abs. 4, RL 2009/50/EG, AufenthG § 18b Abs. 2,
Auszüge:

[...]

Gemäß § 2 Absatz 4 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) gibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat folgende Mindestgehälter für die Blaue Karte EU nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Absatz 2 Satz 1 BeschV für das Jahr 2020 bekannt:

Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU beträgt nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a BeschV zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Daraus ergibt sich ein Mindestgehalt für das Jahr 2020 in Höhe von jährlich 55 200 Euro.

Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU für Mangelberufe beträgt nach § 2 Absatz 2 Satz 1 BeschV 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Daraus ergibt sich ein Mindestgehalt für das Jahr 2020 in Höhe von jährlich 43 056 Euro. [...]