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Zitieren als:
BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 1 C 9.03 - asyl.net: M4887
https://www.asyl.net/rsdb/M4887
Leitsatz:

Das Verbot für zum Christentum konvertierte Muslime (hier: in Iran), an "öffentlichen oder offiziellen" Gottesdiensten der christlichen Kirchen teilzunehmen, verletzt noch nicht das asylrechtlich geschützte religiöse Existenzminimum. Eine solche Verletzung kommt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn sie sich auch zum gemeinsamen Gebet und Gottesdienst mit Gleichgesinnten abseits der Öffentlichkeit nicht ohne asylerhebliche Gefährdung zusammenfinden können.(Amtliche Leitsätze)

Schlagwörter: Iran, Monarchisten, Oppositionelle, Exilpolitische Betätigung, Religiös motivierte Verfolgung, Christen (evangelische), Apostasie, Konversion, Religiöses Existenzminimum, Religionsfreiheit, Verfolgungsbegriff
Normen: AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge: