VG Magdeburg

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Zitieren als:
VG Magdeburg, Beschluss vom 19.09.2005 - 4 B 353/05 MD - asyl.net: M7851
https://www.asyl.net/rsdb/M7851
Leitsatz:
Schlagwörter: Irak, Jesiden, offensichtlich unbegründet, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 30
Auszüge:

Denn nach dem bisherigen Sach- und Streitstand kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG zumindest im Hinblick auf die Alternative des § 60 Abs. 1 Satz 4 c) AufenthG offensichtlich nicht vorliegen. Denn insoweit fehlt dem streitgegenständlichen Bescheid bereits eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die Klägerin jezidischen Glaubens ist und inwieweit insbesondere das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Satz 4 c) AufenthG im Hinblick auf diese Religionszugehörigkeit den Offensichtlichkeitsmaßstab rechtfertigt. Insoweit bestehen an dem Offensichtlichkeitsurteil der Antragsgegnerin im nach § 77 Abs. 1 AsylVfG für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt ernstliche Zweifel.