Die meisten Krankheiten sind in Sri Lanka auch für Tamilen kostenlos behandelbar (hier: Anämie und Asthma Bronchiale); Tamilen können sich in Colombo niederlassen.
Die meisten Krankheiten sind in Sri Lanka auch für Tamilen kostenlos behandelbar (hier: Anämie und Asthma Bronchiale); Tamilen können sich in Colombo niederlassen.
(Leitsatz der Redaktion)
Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG liegen nämlich nicht vor.
Nach der vom Bundesamt eingeholten Auskunft der Deutschen Botschaft in Colombo vom 20. Februar 2004 sind sowohl eine chronische Anämie als auch das bei der Klägerin im Vordergrund stehende Asthma Bronchiale in Sri Lanka ambulant und stationär behandelbar. In den in jeder Provinz vorhanden staatlichen Krankenhäusern ist die Behandlung inklusive der Medikamente kostenfrei.
Dies wird durch den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 10. Dezember 2005 (Stand: November, S. 30) bestätigt. Danach können die meisten Krankheiten in den größeren staatlichen Krankenhäusern kostenlos behandelt werden. Die Versorgung mit Medikamenten ist praktisch immer sichergestellt. Eine Benachteiligung von Tamilen bei der medizinischen Versorgung ist nicht bekannt.
Das Gericht geht angesichts der seit Ende Juli 2006 in bürgerkriegsähnlicher Weise wieder aufgeflammten Kämpfe zwischen der Regierung und der LTTE im Norden und Osten Sri Lankas (vgl. etwa Tagesspiegel vom 30. Juli, sowie 7. bis 9. und 14. bis 16. August 2006) allerdings davon aus, dass derzeit eine Rückkehr der Klägerin in ihren Heimatort auf der Jaffna-Halbinsel nicht zumutbar ist. Sie kann die erforderliche medizinische Versorgung jedoch in dem vom Bürgerkrieg nicht unmittelbar betroffenen von der srilankischen Regierung kontrollierten Staatsgebiet, insbesondere in der Hauptstadt Colombo, erhalten.