LG Hildesheim

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Zitieren als:
LG Hildesheim, Beschluss vom 09.10.2006 - 2 T 209/06 - asyl.net: M9109
https://www.asyl.net/rsdb/M9109
Leitsatz:
Schlagwörter: D (A), Abschiebungshaft, Minderjährige, Verhältnismäßigkeit, Ausländerbehörde, Haftantrag, Darlegungserfordernis
Normen: AufenthG § 62
Auszüge:

Es ist allgemein anerkannt, dass bei Minderjährigen die Ausländerbehörde regelmäßig zu prüfen hat, ob nicht mildere Mittel - wie etwa die Unterbringung in geeigneten Jugendeinrichtungen - die Anordnung einer Haft überflüssig machen. Die Erwägungen, die die Ausländerbehörde anzustellen hat, sind bereits im Haftantrag ausführlich darzustellen. Fehlt es daran, ist davon auszugehen, dass die Verwaltung die erforderliche Prüfung unterlassen hat und dass daher Haftvoraussetzungen nicht vorgelegen haben (KG Berlin, KGR Berlin 2006, 115; OLG Braunschweig, InfAuslR 2004, 119; OLG Köln, FamRZ 2003, 1475).