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VG Düsseldorf

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Zitieren als:
VG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2006 - 14 K 989/06.A - asyl.net: M9297
https://www.asyl.net/rsdb/M9297
Leitsatz:
Schlagwörter: Indien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Babbar Khalsa, ISYF, International Sikh Youth Federation, exilpolitische Betätigung
Normen: AufenthG § 60 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7
Auszüge:

Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung liegen auch die Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungshindernisses gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG nicht vor.

Die Kammer hat mehrfach (z.B. 14 K 9925/95.A und viel spätere Entscheidungen) ausgeführt, dass selbst hochrangigen Exilpolitikern der Babbar Khalsa oder der ISYF bei einer Rückkehr nach Indien nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht. Hieran ist auch weiter festzuhalten. Das Gericht kann zwar nicht völlig ausschließen, dass die indischen Behörden Kenntnis von den exilpolitischen Aktivitäten einzelner indischer Asylbewerber erlangen. Bisher ist dem Gericht aber kein Fall bekannt geworden, dass Rückkehrer wegen dieser Kenntnis irgendwelchen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt gewesen wären.