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Zitieren als:
, Bescheid vom 28.12.2006 - 5213585-439 - asyl.net: M9303
https://www.asyl.net/rsdb/M9303
Leitsatz:
Schlagwörter: Iran, Sufi
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Der Antragsteller, iranischer Staatsangehöriger persischer Volkszugehörigkeit suffistischen Glaubens, reiste eigenen nicht belegten Angaben zufolge am 05.05.2006 auf dem Luftwege aus Dubai kommend über den Flughafen Frankfurt/Main in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte am 23.05.2006 seine Anerkennung als Asylberechtigter.

Dem Antrag wird entsprochen, soweit die Feststellung begehrt wurde, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.

Auf Grund des von ihm geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass der Ausländer im Falle einer Rückkehr in die Islamische Republik Iran zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt sein würde.