1. Zur Darlegungslast im Asylverfahren.
2. Angehörige der Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya haben in Pakistan mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nach wie vor weder unmittelbar noch mittelbar staatliche Verfolgung zu befürchten (Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. zuletzt Urteil vom 02.12.1994 - A 16 S 1382/93 -)
1. Zur Darlegungslast im Asylverfahren.
2. Angehörige der Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya haben in Pakistan mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nach wie vor weder unmittelbar noch mittelbar staatliche Verfolgung zu befürchten (Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. zuletzt Urteil vom 02.12.1994 - A 16 S 1382/93 -)