OVG Niedersachsen

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Zitieren als:
OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.07.1999 - 2 L 4943/97 - asyl.net: R4773
https://www.asyl.net/rsdb/R4773
Leitsatz:

Angehörige der yezidischen Glaubensgemeinschaft aus dem Nordosten Syriens ( Distrikt Hassaka ) unterlagen im Sommer 1989 und unterliegen auch gegenwärtig in Syrien keiner unmittelbaren oder mittelbaren Gruppenverfolgung (Aufgabe der Rechtsprechung in dem Urteil des Senats vom 5.2.1997 - 2 L 3670/96 -). (amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: Syrien, Jesiden, Religiös motivierte Verfolgung, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte
Normen: GG Art. 16a; AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge:

Angehörige der yezidischen Glaubensgemeinschaft aus dem Nordosten Syriens ( Distrikt Hassaka ) unterlagen im Sommer 1989 und unterliegen auch gegenwärtig in Syrien keiner unmittelbaren oder mittelbaren Gruppenverfolgung (Aufgabe der Rechtsprechung in dem Urteil des Senats vom 5.2.1997 - 2 L 3670/96 -). (amtlicher Leitsatz)