Minderjährigen Asylbewerbern droht wegen ihrer Asylantragstellung regelmäßig auch dann keine politische Verfolgung durch den irakischen Staat, wenn sie aus dem Zentralirak stammen.
Minderjährigen Asylbewerbern aus dem Zentralirak droht regelmäßig nicht allein wegen der Asylantragstellung der Eltern politische Verfolgung in Form von Sippenhaft. (amtlicher Leitsatz)
Minderjährigen Asylbewerbern droht wegen ihrer Asylantragstellung regelmäßig auch dann keine politische Verfolgung durch den irakischen Staat, wenn sie aus dem Zentralirak stammen.
Minderjährigen Asylbewerbern aus dem Zentralirak droht regelmäßig nicht allein wegen der Asylantragstellung der Eltern politische Verfolgung in Form von Sippenhaft. (amtlicher Leitsatz)