VGH Baden-Württemberg

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Zitieren als:
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1999 - A 13 S 3092/95 - asyl.net: R6549
https://www.asyl.net/rsdb/R6549
Leitsatz:

In Deutschland geborene, auf das öffentliche Gesundheitssystem angewiesene Kinder bis zu fünf Jahren haben bei Abschiebung nach Angola bei den bestehenden desolaten Verhältnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, wegen unzureichender medizinischer Versorgung oder mangels anderer ausreichender Existenzmöglichkeiten an Hunger oder Krankheit zu sterben. (amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: Angola, Minderjährige, Kinder, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Versorgungslage, Medizinische Versorgung, Extreme Gefahrenlage
Normen: AuslG § 53 Abs. 6 S. 1
Auszüge: