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EGMR

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Zitieren als:
EGMR, Urteil vom 09.07.2021 - 6697/18 - asyl.net: M29850
https://www.asyl.net/rsdb/m29850
Leitsatz:

Verletzung des Rechts auf Familienleben durch generelle Aussetzung des Familiennachzugs:

1. Die Mitgliedstaaten sind dazu berechtigt, die Einreise und den Aufenthalt von drittstaatsangehörigen Personen zu regulieren. Dies umfasst grundsätzlich auch Einschränkungen des Rechts zum Nachzug von Familienangehörigen.

2. Zur Wahrung des Rechts auf Familienleben sind jedoch die staatlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich mit den individuellen Nachzugsbegehren zu bringen.

3. Bei der Ausgestaltung des Ausgleichs steht den Mitgliedstaaten ein weiter Spielraum zu. Eine Unterscheidung nach dem Schutzstatus der stammberechtigten Person ist grundsätzlich zulässig.

4. Es ist eine individuelle Güterabwägung vorzunehmen, die u.a. die Länge der familiären Beziehung, die Integration im Zielstaat, das Kindeswohl sowie die Möglichkeit einer gemeinsamen Rückkehr ins Heimatland miteinbezieht.

5. Ein pauschaler Ausschluss des Familiennachzugs für eine Dauer von drei Jahren ab Schutzzuerkennung ist hingegen mit der Konvention nicht vereinbar.

(Leitsätze der Redaktion)

Hinweis:

 

Schlagwörter: subsidiärer Schutz, Familienzusammenführung, Achtung des Familienlebens, Wartezeit, Schutz von Ehe und Familie, M.A., Dänemark,
Normen: EMRK Art. 8, GG Art. 6, GRCh Art. 7,
Auszüge:

Aufgrund der Länge der Entscheidung verweisen wir auf den vorliegenden Volltext.